Er hatte sich zuvor nicht schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Das “Spielchen” könnte sich daher fortsetzen, mutmaßte der Angeklagte nach Verhandlungsende noch im Gerichtssaal.
Dem Mann war zur Last gelegt worden, im März 2008 in Bad Fischau-Brunn (Bezirk Wiener Neustadt) einen Schweinestall aufgebrochen zu haben. Dadurch seien etwa 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige verendet.
Tierschützer-Prozess in neuer Auflage
Die teilweise Neuauflage des Tierschützer-Verfahrens ging unter regem Interesse von Medien und Zuhörern über die Bühne.
Unter Letzteren befand sich auch Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), der wie die übrigen Beschuldigten rechtskräftig vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen worden war.
(APA)