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Tierschützer-Verfahren in Wiener Neustadt: Drei Freisprüche

Tierschützer-Verfahren in Wiener Neustadt: Drei Freisprüche
Tierschützer-Verfahren in Wiener Neustadt: Drei Freisprüche ©APA
Beginnend mit Hausdurchsuchungen und Festnahmen im Mai 2008 ging die Belastung für fünf der einst 13 in Wiener Neustadt angeklagten Tierschützer weiter. Nun gab es im Tierschützer-Verfahren drei Freisprüche.
Freispruch in NÖ
Beim Prozess
Neuauflage des Prozesses
70.000 Euro Schaden
Angeklagte: "Nicht schuldig"
Grüne fordern Reform

So wie schon der Start der teilweisen Neuauflage des Tierschützer-Prozesses in der Vorwoche hat sich auch das zweite Verfahren Montag am Landesgericht Wiener Neustadt durch Ruhe, Besonnenheit und Sachlichkeit aus. Drei Mitglieder der Basisgruppe Tierrechte (BAT) mussten sich wegen versuchter Nötigung verantworten. Die zwei angeklagten Männer und eine Frau bekannten sich “nicht schuldig”.

Tierschützer vor Gericht

Der Vorwurf, der auf Geheiß des Oberlandesgerichts Wien jetzt noch einmal verhandelt werden muss: Die drei sollen im Februar 2008 vor der Firmenzentrale von Kleider Bauer eine Demo abgehalten und dabei die Pressesprecherin der Modekette genötigt haben, indem sie auf deren Auto einschlugen und ihr ein Flugblatt mit der Aufschrift “Ausstieg aus dem Pelzhandel – Jetzt!” unter die Nase hielten. “Damit sind weitere sukzessive Übelszufügungen in der Art schwerer Sachanschläge zum Nachteil der Firma Kleider Bauer und deren Angestellten angekündigt worden”, war in der Anklageschrift zu lesen.

Die weibliche Angeklagte “soll am 24. Mai 2007 in München mit einer Rede im Rahmen der Aktionärsversammlung eines anderen Modehauses zu verstehen gegeben haben, dass es eine Offensive permanenter schwerwiegender Straftaten gegen das Vermögen des Unternehmens, deren Angestellter und Zulieferer geben werde, sollte das Unternehmen nicht vom Handel mit Pelzen und Pelzprodukten Abstand nehmen” (Auszug aus dem Strafantrag).

 Freispruch für Kampagnenleiter

Die Verteidiger Phillip Bischoff und Alexia Stuefer pochten auf die “absoluten Grundrechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit”. Dabei seien in den inkriminierten Tatbeständen nie die Grenzen überschritten worden. “Man muss schon ein Jurist sein, um zu verstehen, dass eine Rede (gemeint jene der Angeklagten in München, Anm.) zur Straftat erklärt wird”, ätzte etwa Anwalt Bischof.

Am vergangenen Dienstag hatte sich ein ehemaliger Kampagnenleiter der Vier Pfoten wegen Tierquälerei im Rahmen einer Schweinebefreiung vor Richter Erich Csarmann verantworten müssen. Der nach kurzer Verhandlung erfolgte Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig. Am 27. und 28. Mai geht es dann noch einmal um Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, die einem VGT-Mitarbeiter (Verein gegen Tierfabriken) angelastet wird. 

Drei Freisprüche im Tierschützer-Prozess

 Drei Tierschützer sind am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt vom Vorwurf der versuchten Nötigung im Rahmen einer Anti-Pelz-Demo freigesprochen worden. Das von Einzelrichter Erich Csarmann verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Die zwei Männer und eine Frau hatten sich “nicht schuldig” bekannt. Sie waren 2011 im Kreise der einst 13 angeklagten Tierschutzaktivisten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung – rechtskräftig – freigesprochen worden. Der Freispruch von der versuchten Nötigung war aber aufgehoben worden, weshalb es nun zu einem zweiten Rechtsgang kam.

Tatbestand “in keinster Weise erfüllt”

Der Tatbestand der versuchten Nötigung sei “in keinster Weise erfüllt”, sagte Einzelrichter Erich Csarmann in seiner fundierten Urteilsbegründung.Die Polizei habe das Auto der damaligen Pressesprecherin von Kleider Bauer penibel untersucht: Es seien Abdrücke von Handflächen festgestellt worden, aber nicht die kleinste Delle, betonte der Richter. Die Frau sei nicht terrorisiert worden, es habe an Intensität gefehlt, um sie in ihrer Freiheit einzuschränken, meinte er. In der Anklage hatte es geheißen, es sei mit Fäusten auf den Pkw eingeschlagen worden.

Angekündigte Demos könnten keinen Schaden anrichten, bezeichnete Csarmann die Rede der Tierschützerin gegen den Pelzhandel bei einer Aktionärsversammlung in München (sie war selbst Aktionärin, Anm.) als bloße Warnung. Er sprach auch von einer “moralischen Verpflichtung”, auf das Leid der Tiere hinzuweisen. Die Angeklagten hatten sich heute zum ersten Mal überhaupt geäußert. Während des 14 Monate dauernden Prozesses, der im Mai 2011 für insgesamt 13 Tierschützer mit mittlerweile rechtskräftigen Freisprüchen vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung endete, hatten sie keinerlei Angaben gemacht.

(APA)

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