AA

Tipps für Autofahrer rund um die EM

Zur Fußball-EM befestigen zahlreiche Autofahrer diverse National-Fahnen an ihre Fahrzeuge
Zur Fußball-EM befestigen zahlreiche Autofahrer diverse National-Fahnen an ihre Fahrzeuge ©APA (Sujet)
Auch König Fußball muss sich an Gesetze halten: Ob bei der Fahrt zur EM in Frankreich oder den Fall, dass Österreich gewinnt und man im Freudentaumel dauerhupend umherfahren möchte - was Autofahrer rund um die EM beachten müssen, lesen Sie hier.
Was ins Auto gehört

Das Warten hat ein Ende: Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft. Fußballfans aus ganz Europa machen sich derzeit auf den Weg nach Frankreich. Viele von ihnen werden die Strecke mit dem Auto auf sich nehmen. Damit es auf der Fahrt zu keinen unerwünschten Vorfällen kommt, empfiehlt es sich, einen Blick auf die speziellen Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu werfen.

Achtung beim Schnellfahren in der Schweiz

So heißt es beispielsweise in der Schweiz: runter vom Gas. Die Eidgenossen führen strikte Geschwindigkeitskontrollen durch, und sogenannte Toleranzfristen sind nicht vorgesehen. Das heißt: Bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 1 km/h ist Strafe zu bezahlen. Und diese wird nach dem jeweiligen Einkommen berechnet. Daher kann die Geschwindigkeitsübertretung teuer werden.

Was Autofahrer in Frankreich mitführen müssen

Doch auch wer straffrei in Frankreich angekommen ist, sollte einige Punkte beachten. So sind Warnwesten (auch für Motorradfahrer), Verbandskasten und Pannendreieck ebenso mitzuführen, wie ein Ersatzlampenset. Der ARBÖ-Informationsdienst empfiehlt zudem, auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten. Nicht notwendig, auch wenn es im französischen Gesetz steht, ist hingegen das Mitführen eines Alkomaten: Nach Rücksprache bei der französischen Botschaft in Paris wird das Fehlen eines solchen nicht sanktioniert.

Fähnchen am Auto: So ist die Rechtslage

Wer das Fußball-Spektakel im Inland verfolgt und mit seiner Mannschaft mitfiebert, sollte folgendes berücksichtigen. Das Anbringen von Fähnchen am Auto ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nur wenn es sich um sogenannte Scherzartikel handelt. (Nicht erlaubt sind hingegen offizielle Staatsfahnen, die ausschließlich dem Bundespräsidenten oder hohen diplomatischen Repräsentanten vorbehalten sind). Zu beachten sind dabei die richtige Montage und die Sicherheitsbestimmungen, insbesondere bis zu welcher Geschwindigkeit die Verwendung auch produktzulässig ist. Nur so ist gewährleistet, dass bei einem möglichen Schaden durch Fähnchen, die während der Fahrt abbrechen, der Fahrer keine Haftung übernehmen muss.

Dauerhupen und Alkohol am Steuer verboten

Nicht erlaubt ist hingegen im Freudentaumel laut hupend durch Österreich zu fahren, wie Dr. Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, ausführt: “Hupen ist nur dann erlaubt, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Sonst ist es ausnahmslos untersagt und die Polizei kann Geldstrafen aussprechen.” Und natürlich sind auch die Promillegrenzen während der Europameisterschaft nicht außer Kraft gesetzt: Maximal 0,5 Promille für Autofahrer und 0,8 Promille für Radfahrer sind erlaubt. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte für ein ausgelassenes Fußballerlebnis entweder auf Alkohol oder das Fahrzeug verzichten.

>>Mitführpflichten: Was Autofahrer in Europa im Auto haben müssen

  • VIENNA.AT
  • EURO 2021
  • Tipps für Autofahrer rund um die EM
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen