Laut Landeswahlbehörde verstieß Landeshauptmann Günther PLatter (ÖVP) damit nicht gegen die Landeswahlordnung. Man könne freiwillig auf das geheime Wahlrecht verzichten, hieß es seitens des Landes. Robert Stein, Leiter der Bundeswahlbehörde, wollte sich ohne genaue Kenntnis der Tiroler Wahlordnung dieser Sicht nicht automatisch anschließen: “Bei der Nationalratswahl wäre das jedenfalls nicht in Ordnung gewesen.” Der Wahlleiter müsste dies seiner Meinung nach bei einer Bundeswahl untersagen.
Landtagswahl in Tirol: Platter wählte nicht in Wahlkabine
Die Tiroler Landeswahlordnung (§ 44 Abs 4) legt jedenfalls nahe, dass die Stimme eher doch in der Kabine abzugeben wäre. Wörtlich heißt es dort: “Der Wähler hat sich hierauf in die Wahlzelle zu begeben, dort den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und in das Wahlkuvert zu legen. Dann hat er die Zelle zu verlassen und das Wahlkuvert geschlossen dem Wahlleiter zu übergeben, der es ungeöffnet in die Wahlurne zu legen hat.”.
Platter selbst machte sich darüber bei der Stimmabgabe keine Gedanken, vielmehr betonte der VP-Spitzenkandidat, dass es ihm “gut gehe und er gut geschlafen” habe. Im Laufe des Vormittages möchte er Beisitzer in den Wahllokalen besuchen und nach Mittag werde er die Fahrt in die Tiroler Landeshauptstadt antreten. Als Wahlziel nannte der amtierende Landeshauptmann erneut das Erreichen von 16 Mandaten.
(APA)