Tiroler wegen Mordes in Anstalt eingewiesen
“Der Angeklagte weist alle typischen Anzeichen einer Wahnerkrankung auf”, sagte der psychologische Gutachter Reinhard Haller vor Gericht. Der Beschuldigte habe das Opfer in seinen Verfolgungswahn eingebaut und aus dieser Dynamik heraus die Tat verübt, erklärte der Psychiater. Der Tiroler habe geglaubt, von Angehörigen des Innsbrucker Rotlichtmilieus verfolgt zu werden.
Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger plädierten für eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil der Geschworenen fiel eindeutig aus. Einstimmig erklärten sie den Tiroler als schuldig und nicht zurechnungsfähig. “Es gibt mehrere übereinstimmende psychologische Gutachten und ohne eine Einweisung sind weitere Taten mit schweren Folgen möglich”, begründete Richter Josef Geisler das Urteil.
Der 63-Jährige hatte im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung plötzlich mit einem 30 Zentimeter langen Messer in die rechte Brust des Lokalbesitzers gestochen. Das Opfer starb eine Stunde nach der Tat in der Innsbrucker Uni-Klinik an schwerem Blutverlust und Verletzungen an der Lunge. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, nahm der Tiroler selbst mit. Er hatte es damals bereits mehrere Wochen zur Selbstverteidigung in der Jackentasche dabei gehabt.