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"Töchter"-Textzeile ist gesetzeskonform

Das Handelsgericht Wien hat nichts gegen Töchter in der österreichischen Bundeshymne. Das Gericht hat einen Antrag der Erben der Autorin Paula von Preradovic sowie des Sessler-Verlags auf Einstweilige Verfügung zurückgewiesen.
Stürmer singt Hymne neu
Rechtsstreit entbrannt
Söhne hatten in Urfassung noch Väter

Preradovic’ Rechtsnachfolger hatten versucht, eine Kampagne des Unterrichtsministeriums zu stoppen, in der Christina Stürmer in der Hymne Söhne und Töchter besingt.

Begründung der Richterin: Die Autorin habe damals ihre Urheberrechte an den Staat abgetreten und im Rahmen des Werknutzungsrechts sei die Änderung zulässig und “schadet nicht”, geht aus dem der APA vorliegenden Beschluss hervor. Sesslers Rechtsvertreter Georg Zanger kündigte Rekurs an, bestätigte er entsprechende Medienberichte.

Die entsprechenden Radio- und Fernsehspots der Werbeagentur Lowe GGK sind für das Wiener Handelsgericht “gesetzeskonform”, weshalb ein Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung abgewiesen wurde, mit dem Fritz Molden, der Sohn der Textdichterin Paula von Preradovic, und der Sessler-Verlag, der die Preradovic-Erben in Urheberrechtsfragen betreut, die weitere Ausstrahlung der Spots mit der Neuinterpretation verbieten wollten.

Für das Handelsgericht ist aus der umstrittenen Textzeile keine Urheberrechtsverletzung ableitbar. “Das Geschlechterverständnis hat sich in den über 60 Jahren seit der Schaffung des Textes der Bundeshymne dahingehend verändert, dass nicht mehr der Begriff Österreicher auch für Österreicherinnen steht, nicht mehr der Begriff Bürger auch für Bürgerinnen steht, sondern, dass Bürgerinnen und Bürger bzw. Österreicherinnen und Österreicher, wie auch bei allen Ansprachen des Bundespräsidenten in den letzten Jahren festzustellen ist, gleichberechtigt nebeneinander genannt werden”, ist dem Gerichtsbeschluss zu entnehmen.

Spots könnten weiter gesendet werden

Für den Wiener Rechtsanwalt Gerald Ganzger, der im Rechtsstreit um die österreichische Bundeshymne die Werbeagentur Lowe GGK vertritt, ist an der Entscheidung des Wiener Handelsgerichts, das die Textzeile “Heimat bis du großer Sohn und Töchter” als gesetzeskonform ansieht, nicht zu rütteln.

“Aus unserer Sicht hat das Erstgericht die Rechtsfragen umfassend geprüft und seine Entscheidung auf mehrere Rechtsgründe gestützt, nicht nur alleine auf das geänderte Verständnis bezüglich der Gleichstellung von Frauen. Das Handelsgericht geht vor allem auch davon aus, dass die Republik Österreich umfassende Rechte an der Bundeshymne hat”, betonte Ganzger am Donnerstag gegenüber der APA.

Mit der Entscheidung des Gerichts können die Spots mit Christian Stürmer ab sofort und bis auf weiteres wieder gesendet werden. “Es wäre auch absurd, es rechtlich zu verbieten, da mit einem solchen Spot insbesondere auch junge Frauen angesprochen werden und damit in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern ein starkes symbolhaftes Zeichen gesetzt wird”, so Ganzger.

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