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Trump kündigt Pariser Klimaabkommen für USA

Donald Trump kündigt das Klimaabkommen.
Donald Trump kündigt das Klimaabkommen. ©AP
US-Präsident Donald Trump kündigt einem Medienbericht zufolge für die USA das Pariser Klimaschutzabkommen auf. Das meldete das Online-Portal Axios am Mittwoch unter Berufung auf zwei Quellen, die von dieser Entscheidung unmittelbare Kenntnis hätten. Die genaue Umsetzung des Schritts werde noch diskutiert, berichtete “Axios”.

Damit befasse sich gegenwärtig eine kleine Gruppe, zu der auch der Chef der Umweltbehörde EPA, Scott Pruitt, gehöre. Trump hatte sich beim Treffen der Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten in Italien nicht festgelegt, ob er die USA im internationalen Klimaschutzabkommen halten will. Danach kündigte er an, er werde in dieser Woche entscheiden, ob er das Abkommen unterstütze oder nicht.

Das ist im Pariser Klimavertrag geregelt:

Der Klimavertrag von Paris ist im Dezember 2015 bei einer UNO-Konferenz von 195 Staaten einstimmig beschlossen worden und am 4. November 2016 in Kraft getreten. Ziel des Abkommens ist es, die Erderwärmung auf klar unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Die Vertragsstaaten sollten sich sogar bemühen, sie bei 1,5 Grad zu stoppen.

Um dieses Ziel zu erreichen, einigten sich die Staaten darauf, gemeinsam den Netto-Ausstoß ihrer Treibhausgase in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf Null zu bringen: Sie dürften dann nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen wie etwa mit Waldanpflanzungen oder durch Speichern von Kohlendioxid (CO2) im Boden aus der Atmosphäre gezogen werden kann. Für viele Forscher bedeutet dies, dass die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas im Fall des Zwei-Grad-Ziels bis 2070 aufhören muss. Die Länder sollen ihre Ziele alle fünf Jahre nachbessern, zum ersten Mal 2020.

Von 2020 bis 2025 sollen die Industriestaaten jährlich 100 Milliarden Dollar für Entwicklungsländer bereitstellen. Für die Jahre danach soll es ein neues, höheres Ziel geben. Andere Länder “werden darin bestärkt”, sich “freiwillig” an der Finanzierung zu beteiligen. Dieser Satz bezieht sich vor allem auf Ölstaaten und Schwellenländer.

Die Vertragsstaaten erkennen die Notwendigkeit an, ärmeren Staaten bei Verlusten und Schäden durch den Klimawandel zu helfen. Dazu zählen Dürren, Überschwemmungen, der Untergang von Inseln oder Sturmschäden. Für arme Länder soll beispielsweise ein Versicherungssystem gegen Schäden aufgebaut werden. Das Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich. Es gibt jedoch keine Strafen bei Nichterfüllung der Punkte.

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