AA

Tschaggunser Bürgermeister soll gegen Kanalordnung verstoßen haben

Bitschnau hat den Fehler zugegeben
Bitschnau hat den Fehler zugegeben ©VOL.AT/Hofmeister
Tschaggungs - Wie der "ORF Vorarlberg" am Mittwoch berichtet, soll der Tschaggunser Bürgermeister Herbert Bitschnau (ÖVP) gegen die eigene Kanalordung verstoßen haben. Bitschnau musste demnach 1.750 Euro an Gebühren nachzahlen. Es ging dabei um eine defekte Wasserpumpe in seinem Lebensmittelmarkt.

Bürgermeister Bitschnau ist neben seiner Bürgermeistertätigkeit auch Inhaber eins Sparmarktes in Tschagguns. Laut ORF-Bericht war in dem Haus, in dem sich neben dem Supermarkt auch das Gemeindeamt befindet zwischen 2009 und 2011 die Wasserpumpe im Keller defekt. Der Hausverwalter warf dem Bürgermeister vor, zuwenig für den Austausch der Pumpe unternommen zu haben, zeigte den Fall bei der Bezirkshauptmannschaft an und informierte die damalige Landesvolksanwältin.

Angeblich sei der Keller des öfteren fast übergelaufen und Kühlwasser des Supermarktes sei in den kostenpflichtigen Schmutzwasserkanal geflossen. Laut Hausverwaltung gebe es ein Schriftstück, welches Belege, dass pro Stunde so rund 500 Liter Wasser in den Schmutzwasserkanal geflossen sind. Bitschnau sei laut eigenen Aussagen nicht bewusst gewesen, dass es sich um eine so Hohe Menge an Wasser handelte.

1.750 Euro nachgezahlt

In einem Schreiben der Landesvolksanwaltschaft an  den Prüfungsausschuss des Landtages hieß laut ORF: „Im Vorfeld hat der Bürgermeister gegen die in der Kanalordnung vorgeschriebene Anzeigepflicht über die Störung der Pumpe verstoßen und trotz Kenntnis des Mangels keine Ermittlungen zur Erhebung der gebührenpflichtigen Wassermenge durchgeführt.“

Bürgermeister Bitschnau hat den Fehler mittlerweile zugegeben und spricht von einem Dokumentationsfehler. Bitschnau hat laut “ORF Voralberg” die fehlenden Kanalgebühren von 1.750 Euro nachgezahlt und die Pumpe im Keller funktioniert wieder.

 

  • VIENNA.AT
  • Tschagguns
  • Tschaggunser Bürgermeister soll gegen Kanalordnung verstoßen haben
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen