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Turbulenter Bodypacker-Prozess in Linz erneut vertagt

Der Prozess um einen Bodypacker (37), der beim Kokaintransport beinahe ums Leben gekommen wäre, ist im Landesgericht Linz Mittwochabend erneut vertagt worden. Die Anwälte der fünf Angeklagten bestanden auf eine langwierige wortwörtliche Verlesung von Bestandteilen des umfangreichen Aktes und durchkreuzten damit das Vorhaben der Richterin, ein Urteil zu fällen.


Den aus der Dominikanischen Republik stammenden Angeklagten – zwei Frauen und drei Männer – werden unter anderem die Delikte Suchtgiftschmuggel und -handel, Freiheitsentziehung und Aussetzung auch als Beitrags- oder Bestimmungstäter vorgeworfen. Nur eine Frau ist geständig im Sinne der Anklage, die übrigen vier Angeklagten bestreiten großteils die Vorwürfe.

Der 37-Jährige Bodypacker reiste im Dezember 2014 mit 1,3 Kilogramm Kokain im Bauch aus der Dominikanischen Republik nach Oberösterreich. In einer Linzer Wohnung hätte er das in Plastikkugeln verpackte Suchtgift wieder ausscheiden sollen. Dazu war er aber nicht in der Lage – er hatte einen künstlichen Darmausgang.

Drei Tage lang sollen von den Angeklagten zum Teil schmerzhafte Methoden angewendet worden sein, um an die Kugeln in seinem Körper zu gelangen. Der Schmuggler fiel deswegen sogar in Ohnmacht, wie er später vor der Polizei zu Protokoll gab. Es kamen aber nur zwölf Kugeln zutage. Weil sich der Zustand des Bodypackers immer mehr verschlechterte, wurde er – um die Spuren zu verwischen – von Linz nach Tschechien gebracht. Er schleppte sich dort noch in ein Hotel, die Rezeption rief die Rettung. Der Mann wurde durch eine Not- und weitere Operationen gerettet. Er ist inzwischen in Tschechien rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden und sitzt dort im Gefängnis.

In seinem Verfahren belastete er die nunmehr fünf Angeklagten. Aber er weigerte sich, in der Verhandlung in Linz auszusagen. Deswegen sollte er in einer Videokonferenz mit Prag befragt werden. In dieser wiederholte er am Mittwoch seine Anschuldigungen, als aber die erste Verteidigerin Fragen stellte, brach er ab und ließ sich nicht mehr zu weiteren Äußerungen bewegen. Da halfen Drohungen mit einer Ordnungsstrafe oder Beugehaft und auch gutes Zureden nichts.

Aber auch vor dem Verhandlungssaal gab es Turbulenzen: Eine der Angeklagten wurde in einer Pause von der Frau eines weiteren Beschuldigten attackiert und blutete danach an einem Finger. Zudem wurde das Gericht über ein Gerücht informiert, dass einer der Schöffen “bestochen” worden sei, was sich aber als haltlos herausstellte.

Die Verteidiger stellte diverse Anträge, unter anderem die früheren belastenden Aussagen des Bodypackers für die Urteilsfindung nicht zu berücksichtigen. Das lehnte das Gericht aber ab. Als es zum Vortrag des gesamten Aktes kam, was üblicherweise nur zusammenfassend erfolgt, bestanden die Anwälte auf wortwörtliche Verlesung einzelner Teile. Damit wurde ein Urteil am Mittwoch aus Zeitgründen unmöglich. Das Gericht vertagte auf den 28. und 29. April und lehnte überdies Anträge der Verteidiger auf Beendigung der Untersuchungshaft ihrer Mandanten ab.

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