Der DNA-Vergleich war von einem Gericht im deutschen Bundesland Hessen nach einer entsprechenden Klage der Frau angeordnet worden. Schon eine erste DNA-Analyse habe die Vaterschaft ausgeschlossen, hieß es am Dienstag in einer Aussendung von Jürgens-Sprecher Thomas Weber. Dieses Ergebnis sei von der Klägerin angefochten worden.
Gentest brachte Beweis
Aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Dieburg habe der Sänger am 20. Dezember einen Gentest abgelegt, der ebenfalls ergab, dass Udo Jürgens nicht der Vater der 39-Jährigen ist. “Trotz des negativen Testresultats befremdet die Tatsache, dass die angebliche Vaterschaft erst 40 Jahre später eingeklagt wurde”, erklärte Weber. Befremdet habe auch die Rolle der Kläger-Partei, die diese private Angelegenheit in Form einer richtiggehenden Medienkampagne an die Öffentlichkeit getragen habe. “Das wäre zur Durchsetzung der Klage absolut nicht notwendig gewesen und diente bei der Exponiertheit, welche prominente Personen ausgesetzt sind, nur der Aufmerksamkeitserhaschung für die Klägerin, kommt aber einer bewusst in Kauf genommenen Vorverurteilung von Udo Jürgens gleich”, kritisierte der Sprecher des in der Nähe von Zürich lebenden Sängers.