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Umweltpickerl-Pflicht für Lkw in Wien und NÖ ab 1. Jänner 2015

Umweltpickerl-Pflicht für Lkw ab Jänner 2015.
Umweltpickerl-Pflicht für Lkw ab Jänner 2015. ©APA
Ab 1. Jänner gilt für Lkw in Wien und Teilen Niederösterreichs Umweltpickerl-Pflicht, heißt es vom ÖAMTC. Laut dem Autofahrerclub verursacht die Regelung Härtefälle für Besitzer älterer Lkw. "Wird man ohne oder mit falscher Plakette erwischt oder verstößt man gegen das Fahrverbot, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro", so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Schon seit Juli 2014 gilt für Lastkraftwagen, Sattelzug- und Sattelkraftfahrzeuge, die nicht mindestens der Abgasklasse “Euro 2” entsprechen, in ganz Wien und in Teilen Niederösterreichs ein strenges Fahrverbot. Grob umrissen umfasst das Fahrverbotsgebiet Korneuburg, Gänserndorf, die östliche Staatsgrenze, Bruck an der Leitha und den Knoten Guntramsdorf sowie die südliche und westliche Stadtgrenze von Wien.

Für jene Fahrzeuge, die in diesem Bereich weiterhin fahren dürfen, tritt mit 1. Jänner 2015 die Pflicht zur Kennzeichnung mit einer der aktuellen Abgasklasse entsprechenden Plakette in Kraft.

Wo gibt es das Umweltpickerl?

Erhältlich ist die Plakette bei Werkstätten, Kfz-Prüfstellen und vielen ÖAMTC-Stützpunkten zum Preis von 25 Euro. Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen vorgeführt werden, bei schwereren Fahrzeugen kann die Plakette auch zugesandt werden. Zur Einstufung der Abgasklasse ist die Vorlage sämtlicher abgasrelevanter Zulassungsdaten nötig. Mit 1. Jänner 2016 tritt eine weitere Verschärfung ein: Dann darf man erst ab Abgasklasse “Euro 3″ in den betroffenen Gebieten fahren”, kündigte der ÖAMTC-Experte an.

Die Lage für Besitzer älterer Fahrzeuge, die keine Oldtimer sind, ist laut ÖAMTC schwierig: “Denn auch eine Nachrüstung mit entsprechenden Abgasfiltern wird kaum dazu führen, dass man in eine bessere Abgasklasse gelangt”, sagte Hoffer. Eine Kilometerbegrenzung wäre für den Experten fairer als ein totales Fahrverbot: “Schließlich sind insbesondere im privaten und kleingewerblichen Bereich viele solcher Fahrzeuge im Einsatz. Die neuen Bestimmungen bedeuten nicht nur ein Benützungsverbot, sondern machen auch den Verkauf so gut wie unmöglich.”

(APA)

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