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Unfall mit gestohlenem Auto in Wien: 26-Jährige seitdem im Rollstuhl

Seit dem Unfall im November 2013 sitzt eine junge Frau im Rollstuhl.
Seit dem Unfall im November 2013 sitzt eine junge Frau im Rollstuhl. ©LPD Wien
Im November 2013 hat eine 48-Jährige mit einem gestohlenen Auto in Wien-Favoriten einen Unfall verletzt. Dabei wurde die 26-jährige Fußgängerin Stefanie P. lebensgefährlich verletzt. Die Frau sitzt seitdem im Rollstuhl.
Vorbericht: Unfall im November 2013
Bilder von der Unfallstelle

Nach einem schweren Verkehrsunfall muss sich am kommenden Freitag eine 48 Jahre alte Wienerin im Straflandesgericht verantworten. Die Frau hatte am 16. November 2013 im Kreuzungsbereich Laxenburger Straße/Gudrunstraße in Wien-Favoriten mit einem laut Anklage gestohlenen Auto eine 26-Jährige niedergestoßen und lebensgefährlich verletzt.

Angeklagte bestreitet Auto-Diebstahl

Die Angeklagte, die sich seit dem Unfall und damit bereits sechseinhalb Monate in U-Haft befindet, ist infolge einer psychischen Erkrankung frühpensioniert und besachwaltert. Sie behauptet, von einer Freundin die Fahrzeugschlüssel erhalten und mit deren Einverständnis eine “Spritztour” unternommen zu haben.

Fußgängerin seit Unfall im Rollstuhl

Dem der APA vorliegenden Strafantrag zufolge fuhr sie bei Rotlicht in die Kreuzung ein und unternahm “ohne gegebenen Anlass ein jähes Lenkmanöver, durch das sie auf den Gehsteig geriet, einen Verkehrszeichen-Steher umfuhr und damit die Fußgängerin Stefanie P. niederstieß”.

Für diese waren die Folgen fatal. Die 26 -Jährige erlitt einen offenen Schädelbruch mit Hirnaustritt, eine Hirnprellung, eine Zwischenhirnblutung, Brüche der Augenhöhle und des Schläfenbeins, einen Bruch des linken Jochbogens, eine Nasenbeinfraktur, einen Bruch des siebenten Halswirbels, Brüche der ersten und zweiten rechten Rippe, einen Bruch des rechten Schulterblatts, Brüche des vierten bis sechsten und des zehnten Brustwirbels sowie Rissquetschwunden am Kopf.

48-Jährige laut Gutachten schuldfähig

Laut Gutachten der Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter war die 48-Jährige ungeachtet ihrer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt zurechnungs- und damit schuldfähig. Wie Verteidiger Sebastian Lesigang gegenüber der APA erklärte, wird sich die Frau zum Vorwurf der Körperverletzung schuldig bekennen. Die ihr daneben vorgeworfenen Delikte – schwerer Betrug, Einbruchsdiebstahl und Urkundenunterdrückung – bestreitet die 48-Jährige. (APA)

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