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Unterstützung des IS: Erneut Prozess gegen zwei Angeklagte in Wiener Neustadt

IS unterstützt: Zwei Angeklagte erneut in Wiener Neustadt vor Gericht
IS unterstützt: Zwei Angeklagte erneut in Wiener Neustadt vor Gericht ©APA (Sujet)
Erneut sind zwei aus Tschetschenien stammende Angeklagte am Dienstag in Wiener Neustadt vor Gericht gestanden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Urteil des Landesgerichtes vom Mai teilweise aufgehoben. Die Strafen blieben im zweiten Rechtsgang gleich.

Drei Jahre Haft für den Mann und zweieinhalb für die Frau. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation verurteilt

Die beiden Beschuldigten wurden am Dienstag wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation verurteilt. Einen Freispruch gab es zum Vorwurf der Gutheißung terroristischer Straftaten gegen den 26-Jährigen. Hier sah der Schöffensenat den Tatbestand nicht ausreichend konkret erfüllt, hielt der Richter fest. Die Staatsanwältin verwies zuvor in diesem Zusammenhang auf zwei Profilbilder, die der Beschuldigte im Internet verwendete – das Foto eines Kämpfers, der eine Flagge des Islamischen Staates (IS) trägt, und einer Person in Superheldenpose mit einer aufgedruckten IS-Flagge im Brustbereich. Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz sagte hingegen, bloße Sympathiebekundungen für eine terroristische Vereinigung würden nicht den Tatbestand der Gutheißung terroristischer Straftaten erfüllen.

Die beiden Angeklagten waren am 3. Mai wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation verurteilt worden. Der Mann war u.a. auch wegen Anleitung zur Begehung und Gutheißung terroristischer Straftaten schuldig gesprochen worden.

Schuldsprüche gegen IS-Unterstützer

Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde hob der OGH die beiden Schuldsprüche wegen krimineller Organisation auf, ebenso wie die Verurteilung des Mannes wegen Gutheißung terroristischer Straftaten. Laut dem Höchstgericht seien im Prozess im Frühjahr “nicht ausreichende Feststellungen” getroffen worden, zitierte der Richter aus der Erkenntnis. Die Schuldsprüche wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung wurden vom Höchstgericht bestätigt, ebenso wie jener des 26-Jährigen wegen Anleitung zur Begehung von terroristischen Straftaten.

Die beiden Angeklagten bekannten sich am Dienstag nicht schuldig. “Ich wollte auf keinen Fall den IS unterstützen”, sagte der 26-Jährige laut Übersetzung der Dolmetscherin. Die Frau meinte, was sie im Internet geschrieben habe, sei “Blödsinn” gewesen.

Aus der Urteilsbegründung zum Schuldspruch in Wiener Neustadt

Es entspreche dem allgemeinen Wissen, dass der IS die Struktur einer kriminellen Organisation aufweise, sagte der Richter in der Urteilsbegründung zum Schuldspruch. Die Angeklagten haben demnach in diesem Wissen den IS unterstützt. Dazu “brauchen sie keinen persönlichen Kontakt gehabt haben. Gerade der IS nutzt neue Medien und lebt davon, dass Dinge über Messenger-Dienste verbreitet werden”, so der Richter. Zur gleichbleibenden Strafhöhe – trotz Freispruchs vom Vorwurf der Gutheißung terroristischer Straftaten – erklärte er, die zwei Profilbilder “hatten nicht die Wertigkeit im Gesamtkontext”. Die Vorhaft seit 2016 werde den beiden Angeklagten angerechnet.

Der 26-Jährige war im Mai verurteilt worden, weil er u.a. Propagandamaterial über Messenger-Dienste versendet haben soll, um Personen für die Terrororganisation anzuwerben. Außerdem soll er versucht haben, über die Türkei nach Syrien einzureisen, um den IS zu unterstützen bzw. sich diesem anzuschließen. Dazu soll ihn die 36-Jährige gedrängt haben – und ihm im Internet ein Sprengstoffattentat vor dem Verteidigungsministerium angekündigt haben.

Festnahmen erfolgten nach Diebstahl in der SCS

Das Paar war im Herbst 2016 im Abstand von einigen Wochen an der Wohnadresse der Frau in Baden festgenommen worden. Der Verdacht war nach einem von dem Mann verübten Ladendiebstahl in der SCS (Shopping City Süd) in Vösendorf aufgekommen, weil der Polizei IS-Propagandamaterial auf seinem Handy aufgefallen war.

(apa/red)

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