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Urteil im Missbrauchsprozess gegen Hausmeister in NÖ: Sechs Jahre Haft

In Korneuburg wurde ein 50-jähriger Mann verurteilt
In Korneuburg wurde ein 50-jähriger Mann verurteilt ©APA (Sujet)
Sechs Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen: So lautete am Montag das Urteil des Landesgerichts Korneuburg gegen einen 50-Jährigen, der sich laut Anklage an drei Geschwistern im Alter von acht bis elf Jahren - zwei Mädchen und einem Buben - teilweise massiv vergangen haben soll.
Unter Missbrauchsverdacht
Prozess wurde vertagt
Verfahren im Finale

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Mann, der sich nicht schuldig bekannt und vielmehr eine Intrige gegen ihn gewittert hatte, meldete Nichtigkeit und Berufung ab. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Kinder schilderten Vorwürfe beim Prozess lebensnah

Der Schöffensenat kam zur Überzeugung, dass die Vorwürfe zu Recht erhoben wurden, sagte Richter Franz Furtner in der Urteilsbegründung und verwies auf die per psychologischen Gutachten attestierte Glaubwürdigkeit der Opfer aus der Nachbarschaft des Mannes. Die drei Kinder hätten die Übergriffe lebensnah geschildert, ohne zu übertreiben. Zudem sei es “sehr merkwürdig” erschienen, dass der Angeklagte sie immer wieder zum Übernachten eingeladen hatte.

Mildernd war – angesichts mehrerer Vorstrafen des Deutschen in seiner Heimat – nichts, sagte der Richter. Als erschwerend gewertet wurden hingegen die zahlreichen Angriffe. Der Schuldspruch erfolgte in Bezug auf drei Opfer, hinsichtlich eines weiteren Mädchens, Cousine der Geschwister, gab es einen Freispruch.

Urteil gegen 50-jährigen Hausmeister in Korneuburg

Der Prozess hatte im Februar begonnen. Laut Anklage hatten die Missbrauchshandlungen – von Berührungen der Mädchen bis zum Analverkehr, dem ein heute 13-Jähriger ausgesetzt war – von Herbst 2013 bis Juli 2015 stattgefunden. Der Angeklagte, der wie die Mutter der Kinder Hausmeister in einer Wohnanlage im südöstlichen Wiener Umland war, habe es ausgenützt, dass die Kinder wiederholt bei ihm und seiner Lebensgefährtin übernachteten. Zu einem Vorfall sei es im Haus des Mannes in der Slowakei gekommen. Den Kindern habe der Beschuldigte eingeschärft, nichts zu erzählen. Als sich der Bub Anfang Juli 2015 seinem Vater anvertraute, flog die Causa durch die folgende Anzeige auf.

(apa/red)

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