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Urteil im Telekom-Prozess für Mittwoch erwartet

Entgegen den Erwartungen ist es am siebenten Verhandlungstag im Telekom-Prozess doch noch zu keinem Urteil gekommen. Richter Michael Tolstiuk hat alle Beweisanträge der Verteidiger auf zusätzliche Zeugen und Gutachten abgewiesen. Lediglich ein Zeuge wird noch geladen, der wegen Abwesenheit der Ladung bisher nicht Folge leisten konnte. Ein Urteil wird nun am nächsten Mittwoch erwartet.
Telekom-Prozess geht weiter
Hochegger in Erklärungsnot


Alle neuen Beweisanträge der Anwälte wurden abgelehnt, bis auf die neuerliche Ladung eines bereits geladenen Zeugen, der aber erst ab 13. März wieder zur Verfügung stehen kann. Dieser Zeuge ist offensichtlich aber nur mehr für den Mitangeklagten Broker Johann Wanovits von Bedeutung, da der Richter plant, sein Verfahren auszuscheiden und für die restlichen vier Angeklagten nunmehr am kommenden Mittwoch das Urteil zu verkünden.

Betreffend der von den Anwälten der Beschuldigten gestellten Anträge mit dem Ziel, mutmaßliche Kursmanipulationen der Telekom-Aktie von dritter Seite nachzuweisen, sagte der Richter, alle diese Anträge würden abgelehnt. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass es “Veränderungen” gegeben habe.

Die Anwälte der Beschuldigten verteidigten die Handlungen ihrer Mandanten: Der Vorstand habe nur einen “rechtswidrigen Angriff” auf den Kurs der Telekom-Aktie abgewehrt, so der Anwalt des Brokers Johann Wanovits, Manfred Ketzer, in seinen Ausführungen. “Hier lagen sehr wohl rechtswidrige Angriffe vor, die FMA hat sich schlichtweg nicht darum gekümmert.” Ketzer ortet “kursdrückende Maßnahmen” der Deutschen Bank, die mit Telekom-Aktien gehandelt habe. Diese habe Crossing- und Compliance-Bestimmungen verletzt.

Der Vorstand habe gehandelt, um die Gefahr für das Unternehmen – worin der Anwalt die Nicht-Aktivierung des Manager-Prämienprogramms sieht – abzuwehren. Daher sei es gerechtfertigt gewesen, Wanovits zu ersuchen, den Kurs der Telekom-Aktie zu heben. Wenn das Prämienprogramm nicht schlagend geworden wäre, hätte dies für das Image des Unternehmens und somit für den Unternehmenswert Schaden verursacht.

Warum die Angeklagten bei der damaligen FMA-Untersuchung des Kurssprungs vom Februar 2004 über ihren Verdacht, dass der Kurs rechtswidrig nach unten manipuliert worden sei, geschwiegen hatten, darauf gingen die Anwälte nicht ein.

Den Abschluss machte eine nur teils öffentliche Verlesung aus dem “Tagebuch” von Gernot Schieszler. Der für dieses Verfahren wichtigste Eintrag: “VST treibt Kurs für Stock Options”. Damit belastet Schieszler den Telekom-Vorstand.

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