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Urteil im Zuhälterei-Prozess: Haftstrafe für 47-Jährigen, Freispruch für Mutter

Haftstrafe für den hauptangeklagten (rechts), freispruch für seine Mutter (links).
Haftstrafe für den hauptangeklagten (rechts), freispruch für seine Mutter (links). ©APA
Am Donnerstag endete der Zuhälterei-Prozess in Niederösterreich mit einer Verurteilung und einem Freispruch: Der 47-jährige Hauptangeklagte wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, seine 72-jährige Mutter wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Prostitution im Keller
Angeklagter bekennt sich schuldig
Bilder vom Prozess

Der Mann hatte sich zu Prozessbeginn “vollinhaltlich” schuldig bekannt. Ihm war zudem schwere Nötigung, Vergewaltigung, Menschenhandel und Freiheitsentziehung zur Last gelegt worden. Er soll im Keller eines Gebäudes hinter seinem Elternhaus im Bezirk Tulln einen Raum eingerichtet haben, in dem sich ein Bett und eine Dusche befanden und dort zwei ausländische Frauen zur Prostitution gezwungen haben. Zeugenaussagen vom Donnerstag zufolge hätte jeder im Dorf gewusst, dass der Angeklagte ein Bordell betreibe.

Mutter (72) des Angeklagten wurde freigesprochen

Weil Staatsanwältin Nicole Elsinger drei Tage Bedenkzeit nahm, ist das von dem 47-Jährigen angenommene Urteil nicht rechtskräftig. Richterin Andrea Humer begründete den Freispruch für die Mutter des Mannes damit, dass die bloße Kenntnis der Ausübung der Prostitution nicht strafbar sei. (APA)

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