Mit einer Novelle zum Universitätsgesetz wurde der Zugang zu den USI neu geregelt. So sind nun auch Studenten von Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatunis bis zu zwei Semester nach Studienabschluss sowie Mitarbeiter dieser Einrichtungen zur Teilnahme an USI-Kursen berechtigt. Absolventen zählen damit ex lege nicht mehr zum Teilnehmerkreis.
Universitätssport: Unis ermöglichen Absolventen weiter Teilnahme
An den großen Unis in Wien, Graz, Innsbruck beruhigt man auf Anfrage der APA: Man macht dort von der Möglichkeit Gebrauch, den Zugang auch für Absolventen offen zu halten. Das jeweilige Rektorat regelt künftig den Zugang von Absolventen und anderen Personengruppen je nach verfügbaren Kapazitäten. Für die Teilnahmegebühr schreibt das Gesetz dabei “marktübliche Preise” vor.
An der Universität Wien hat das Rektorat bereits entschieden, dass Absolventen der Besuch von USI-Kursen weiterhin möglich sein soll. Die neuen Richtlinien werden gerade erarbeitet, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage der APA.
Akademiker dürfen Sportkurse weiterhin besuchen
An der Universität Graz bleibt die alte Regelung bestehen: Alle Absolventen von steirischen Universitäten und Hochschulen dürfen die Sportkurse weiterhin besuchen. Derzeit seien etwa fünf Prozent aller Kursteilnehmer Absolventen, teilte das USI Graz mit.
Das Gebührenmodell des Universitäts-Sportinstitutes Innsbruck sieht seit vielen Jahren eine eigene Stufe für externe Teilnehmer vor. Durch die Gesetzesnovelle ändere sich daher nichts, hieß es an der Universität Innsbruck.
(APA/Red)