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Verfolgungsjagd mit der Polizei auf der A4: Urteil gegen Wiener Alkolenker

Alkolenker lieferte Polizei Verfolgungsjagd auf A4 - Ein Jahr bedingt
Alkolenker lieferte Polizei Verfolgungsjagd auf A4 - Ein Jahr bedingt ©APA (Sujet)
Stark betrunken und viel zu schnell soll ein Wiener auf der Ostautobahn (A4) unterwegs gewesen sein und sich auch von der Polizei nicht stoppen haben lassen. Darum ist ein 46-Jähriger am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt auf der Anklagebank gesessen.

Die Fahrt endete mit einem Unfall, bei dem der Angeklagte selbst schwer verletzt wurde. Richterin Karin Lückl verurteilte den Mann zu einem Jahr bedingter Haft.Eisenstadt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Flucht mit 1,5 Promille und knapp 200 km/h endete mit Unfall

Die Anklage warf dem gebürtigen Wiener, der mit seiner Familie in Niederösterreich lebt, Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Der 46-Jährige war am 29. Mai auf der Ostautobahn im Bereich der Flughafenausfahrt einer Motorradstreife aufgefallen, weil er am Pannenstreifen angehalten und zurückgeschoben hatte. Statt sich von der Polizei kontrollieren zu lassen, sei der Mann davongerast.

Auf seiner Fahrt habe er andere Verkehrsteilnehmer und auch Polizisten zum Ausweichen genötigt. “Sie sind mit fast 200 km/h gefahren”, hielt ihm die Richterin vor. Bei diesem Tempo sei der 46-Jährige auch so knapp aufgefahren, dass der Abstand nicht einmal eine Pkw-Länge betragen habe.

46-jähriger Wiener zeigte sich geständig

An dem Tag sei er mit dem Auto zu einer Feier in den Justizpalast gefahren, schilderte der Angeklagte, der sich schuldig bekannte. Schon am Morgen habe er viel Alkohol konsumiert. “Sie haben ja gewusst, Sie sind mit dem Auto da”, wunderte sich die Richterin. Er sei dann zwei Stunden spazieren gegangen und habe überlegt, mit dem Zug heimzufahren. “Ich bin dann doch mit dem Auto gefahren.”

“Ich kann mich erinnern, dass hinter mir ein Motorrad mit Blaulicht stehengeblieben ist”, erzählte der 46-Jährige. “Da bin ich weggefahren.” “Wollten sie nicht kontrolliert werden?”, wollte die Richterin wissen. “Wahrscheinlich habe ich schon gewusst, dass es zu viel ist”, meinte der Mann im Hinblick auf den ihm von der Anklage vorgehaltenen Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille. “Ich kann mich nur noch erinnern, dass ich einmal stark abbremsen musste. Und dann weiß ich gar nichts mehr.”

Verfolgungsjagd mit der Polizei

Ein Polizist, der ihm nachfuhr, habe ausgesagt, dass der Angeklagte bei einer fixen Radarstation der Asfinag gebremst hätte. “Da müssen Sie schon mitbekommen haben, was Sie da gemacht haben”, meinte die Richterin. Der Angeklagte blieb jedoch dabei, er könne sich nicht mehr erinnern – auch nicht daran, dass er auf ein Zivilstreifenfahrzeug, das ihn stoppen wollte, zugerast sein soll.

Die Flucht endete schließlich auf der B50 im Bezirk Neusiedl am See, wo der Wagen des 46-Jährigen sich bei einem Kreisverkehr mehrmals überschlug. Der Angeklagte erlitt Brüche an beiden Beinen und ist noch im Krankenstand. Er hoffe aber, in Zukunft als Kellner arbeiten zu können, sagte er vor Gericht.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Zeugen, auf deren Befragung verzichtet wurde. Richterin Lückl verurteilte den Mann zu einer bedingten Strafe von zwölf Monaten. Von einer Geldstrafe wurde in Anbetracht seiner schwierigen finanziellen Lage und der Sorgepflicht für seine drei Kinder abgesehen. Der 46-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

(apa/red)

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