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Vergewaltigung und Mord an Tanzlehrerin: Prozess gegen Angeklagten könnte neu aufgerollt werden

Ein Wiederaufnahmeantrag wurde vom Verurteilten eingereicht
Ein Wiederaufnahmeantrag wurde vom Verurteilten eingereicht ©APA (Sujet)
Ein Wiederaufnahmeantrag des Prozess gegen einen 41-jährige Gmundner, der wegen Vergewaltigung und Mord einer 51-jährigen Tanzlehrerin 20 Jahre Haft erhalten hat, ist eingelangt.
Prozess wegen Mord und Vergewaltigung

Der rechtskräftig Verurteilte, der in der Justizanstalt Suben sitzt, beteuerte von Anfang an seine Unschuld und wurde auch nicht müde, diese beweisen zu wollen. In dem bereits am 7. Oktober beim Landesgericht Wels eingebrachten Wiederaufnahmeantrag, der der APA vorliegt, präsentiert er neue Beweise, die ihn entlasten würden.

Mord an Tanzlehrerin: Wiederaufnahmeantrag eingereicht

Zwei Gutachter kommen demnach zu dem Schluss, dass ein Pokal, den die Frau an jenem Abend erhalten hat, die Tatwaffe sei. Er wurde auch im Garten gefunden, bisher jedoch offenbar nie als mögliches Mordinstrument in Betracht gezogen. Laut den Experten soll aber zwischen den Kopfwunden und der Struktur des Pokals “vollkommene Übereinstimmung” bestehen, heißt es in dem Wiederaufnahmeantrag. Jedoch wurden an der Trophäe keine DNA-Spuren des Verurteilten gefunden. Außerdem seien etliche Protokolle von Zeugeneinvernahmen vor Gericht nicht vorhanden gewesen. Aussagen, die u.a. den Verurteilten entlasten würden. Das Landesgericht Wels hat nach Prüfung des Antrags zu entscheiden, ob diesem statt gegeben wird. Wenn ja, muss neu verhandelt werden.

Der Tathergang vom Juli 2013

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 feierten das spätere Opfer und der Angeklagte in ihrem Tennis-Club mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wels ging – gestützt auf etliche Gutachten verschiedener Fachbereiche – davon aus, dass der Angeklagte der Frau gefolgt ist und sich eine Abfuhr geholt hat. Dann habe er sie niedergeschlagen, vergewaltigt und ihr “in Tötungsabsicht” noch einen Schlag gegen den Kopf versetzt. Im Sommer 2014 wurde der Oberösterreicher nicht rechtskräftig schuldig gesprochen. Eine Jahr drauf befasste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien mit dem Fall. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt. Der OGH setzte auf die 18 Jahre der ersten Instanz noch zwei darauf.

(APA/Red.)

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