Die Exekutive stellte klar, dass bisher keine Sachbeweise zu dem Vergewaltigungsvorwurf vorliegen würden. Die Jugendliche habe die Vorwürfe “teilweise revidiert” bzw. anders als bei der Erstbefragung dargestellt.
Strenger Opferschutz bei Vergewaltigung
Genaueres sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger unter Hinweis auf die gerade bei Vergewaltigungsfällen besonders strengen Opferschutzkriterien nicht. Die Meldung über eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung könne “zum derzeitigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden”, so die Polizei. “Meldungen, dass das 15-jährige Mädchen von einer religiös radikalisierten Gruppierung entführt und in weiterer Folge zwangsverheiratet hätte werden sollen, entsprechen nicht der Faktenlage”, betonte die Exekutive.
Vergewaltigungsanzeige einer 15-Jährigen
Die aus Tschetschenien kommende Jugendliche hatte die Adresse der Opferschutzeinrichtung, in der sie untergebracht war, an Dritte weitergegeben, bestätigten die Ermittler. “Zweck von Kriseneinrichtungen sind Anonymität und der dadurch gewährleistete Schutz der Opfer. Daher muss die Wahrung der Anonymität, die Geheimhaltung der Adressen von angesprochenen Kriseneinrichtungen oberste Priorität genießen.”
Überwaschung der Opferschutzeinrichtung
Die Exekutive überwachte daher, “wie in polizeilichen Standardverfahren vorgesehen”, temporär das betreffende Objekt. “Diese Maßnahme konnte bereits aufgehoben werden”, betonte die Polizei.
(apa/red)