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Vergewaltigungsvorwürfe: Freddie Gibbs am 30. September vor Gericht

Am 30. september steht US-Rapper Freddie Gibbs in Wien vor Gericht.
Am 30. september steht US-Rapper Freddie Gibbs in Wien vor Gericht. ©APA
Am 30. September findet der Prozess gegen US-Rapper Freddie Gibbs statt, der wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person angeklagt wurde.
Auf Kaution enthaftet
Der Vergewaltigungsverdacht
Zwei Frauen als Opfer
Kampf gegen Auslieferung
Freddie Gibbs wehrt sich

Freddie Gibbs steht im Verdacht, sich am 5. Juli 2015 nach einem Auftritt in einem Wiener Nachtklub an einer damals 17-Jährigen vergangen zu haben. Er soll das Mädchen und ihre 16 Jahre alte Begleiterin schon während des Gigs in der Grellen Forelle “angesungen” und mit ihnen Blickkontakt aufgenommen haben. Backstage bekamen die Teenager dann alkoholische Getränke vorgesetzt. Der Rapper soll den angeschlagenen Zustand der Mädchen ausgenützt haben, um sie mit seiner Entourage mit ins Hotel zu bringen.

Freddie Gibbs: Vergewaltigungsvorwürfe nach Wien-Konzert

Laut Anklage soll Gibbs dort in seinem Zimmer mit dem älteren Mädchen gegen ihren Willen geschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Die 17-Jährige war – so die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift – aufgrund ihres benommenen Zustands nicht mehr in der Lage zu reagieren und sich zur Wehr zu setzen. Ein Leibwächter des Rappers soll sich währenddessen nebenan an der 16-Jährigen vergangen und im Anschluss auch noch dem zweiten Mädchen zugewandt haben.

Security-Mitarbeiter soll mitgemacht haben

Dass der Security-Mitarbeiter mit den Jugendlichen – offenbar ungeschützten – Sex hatte, dürfte aufgrund eines DNA-Tests feststehen. Der Leibwächter ist für die Justiz allerdings derzeit nicht greifbar. Er befindet sich in den USA. Sollte er seine Heimat nicht verlassen, dürfte es sich schwierig gestalten, seiner zwecks Strafverfolgung habhaft zu werden.

Freddie Gibbs wurde dagegen zum Verhängnis, dass er im heurigen Frühjahr wieder durch Europa tourte. Er wurde auf Basis eines von der Wiener Justiz erlassenen Europäischen Haftbefehls am 2. Juni in Toulouse festgenommen und am 31. Juli an Österreich ausgeliefert. Gegen Hinterlegung einer Kaution von 50.000 Euro und Abgabe seines Reisepasses wurde er am vergangenen Donnerstag aus der U-Haft entlassen.

Der Musiker wird in der Verhandlung seine bisherige Verantwortung beibehalten und sich weiter “nicht schuldig” bekennen. Seine Rechtsvertreter haben mehrfach betont, es gebe in diesem Fall “keine objektivierten Beweise”, dass der 34-Jährige überhaupt Sex mit dem halb so alten Mädchen hatte. Die 17-Jährige hatte Gibbs erst acht Monate nach dem angeblichen Missbrauch angezeigt. Ihrer Darstellung zufolge war ihr erst im Zuge von Flashbacks wieder in Erinnerung gekommen, dass sich nicht nur der Security-Mitarbeiter, sondern zuvor auch der Rapper an ihr vergangen hatte.

(APA/Red)

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