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Versehrtenrente für Papierallergie

©VOL.AT/Hofmeister
Ein ungewöhnliches Sozialgerichtsverfahren endete am Landesgericht Feldkirch doch noch mit einer gütlichen Einigung und damit ohne Urteil.

Der in der Gerichtsverhandlung geschlossene Vergleich sieht vor, dass der 40-jährige Kläger für seine Papierallergie und seine Polyesterstauballergie von der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) eine Versehrtenrente im Ausmaß von 25 Prozent ausbezahlt erhält. Die Einigung kann innerhalb einer Frist von wenigen Wochen noch widerrufen und damit für ungültig erklärt werden. Sollte dem so sein, würde das Verfahren vor dem Sozialgericht fortgesetzt werden.

Der anwaltlich von Clemens Achammer vertretene Kläger behauptete, er reagiere körperlich allergisch auf Papier- und Polyesterstaub. Er leide wegen seiner seltenen Allergien derart stark unter Hautausschlägen und Husten, dass er gar nicht mehr arbeitsfähig sei. Seinen Beruf als Konstrukteur und als technischer Zeichner habe er wegen seiner Papierallergie inzwischen aufgeben müssen. Er laboriere somit unter einer Berufskrankheit, für die ihm eine Versehrtenrente zustehe.

Die beklagte AUVA, die für Versehrtenrenten wegen Berufskrankheiten zuständig ist, bezweifelte das Ausmaß der vom Kläger angegebenen Papierallergie. Dann müsste der Kläger doch auch im Gerichtssaal angesichts der Papierstöße in den Gerichtsakten allergisch reagieren, sagte während der Verhandlung die AUVA-Vertreterin.

Sein Mandant werde am Abend nach der Verhandlung zeitverzögert Husten und Hautausschläge bekommen, erwiderte Klagsvertreter Achammer. Richterin Feyza Karagüzel merkte dazu an, dass an Gerichten bis 2020 der digitale Akt den Papierakt ersetzen solle.

Die klagende Partei stützte ihre Klage auf Tests und medizinische Gutachten, wonach der 40-Jährige tatsächlich unter einer starken Papierallergie leide. Eingeklagt hat der im Krankenstand gekündigte Oberländer eine hundertprozentige Versehrtenrente für seine Berufskrankheit. Zu den Voraussetzungen dafür hätte aber gezählt, dass es keinen einzigen Job in ganz Österreich gibt, den er trotz seiner Papierallergie ausüben hätte können.

Nun wurde ihm mit dem gerichtlichen Vergleich rückwirkend ab März 2014 eine 25-prozentige Versehrtenrente gewährt, unabhängig von einem allfälligen anderen Einkommen. Die Bemessungsgrundlage dafür sei zwei Drittel seines früheren Gehalts, sagte der Kläger. Er rechne daher mit einer monatlichen Rente zwischen 400 und 500 Euro.

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