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Vor fünf Jahren wurde der kleine Cain zu Tode geprügelt

Der dreijährige Cain starb am 8. Jänner 2011 infolge schwerster Misshandlungen.
Der dreijährige Cain starb am 8. Jänner 2011 infolge schwerster Misshandlungen. ©VOL.AT
Das Entsetzen in Österreich war riesig: Vor fünf Jahren wurde in Bregenz der dreijährige Cain vom Lebensgefährten seiner Mutter zu Tode geprügelt. Der damals 25-jährige Täter Milosav M. wurde nach kurzer Flucht verhaftet und wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Auch für die Kindesmutter gab es eine Haftstrafe. Im Vorarlberger Kinderschutz wurden Verbesserungen umgesetzt.
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Der 25-Jährige passte Anfang Jänner 2011 auf Cain und dessen älteren Bruder auf, während deren Mutter bei der Arbeit war. Der mit der Erziehung der Buben offenbar völlig überforderte Mann schlug sowohl am 7. als auch am 8. Jänner zu – mit der Hand und einem Besenstiel aus Aluminium. Am Abend des 8. Jänner erlag Cain den schweren inneren Verletzungen, die er durch die Schläge erlitten hatte. Die Fassungslosigkeit über diese Tat war in Vorarlberg so groß, dass sich am 14. Jänner Hunderte Trauernde am Bregenzer Hafen zu einer Mahnwache einfanden und ein Lichtermeer entzündeten.

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VOL.AT/Stiplovsek ©VOL.AT/Stiplovsek

Obduktionsbericht offenbarte unfassbare Gewalt

Milosav M. beteuerte stets, er habe den Buben nichts antun, sondern “richtige Kerle” aus ihnen machen wollen. Im Obduktionsbericht aber offenbarte sich die unfassbare Gewalt, die er angewendet hatte. Gerichtsmediziner Walter Rabl berichtete von Verletzungen Cains in erschreckendem Ausmaß. Er sei “auf einen Befund gestoßen, wie er mir in meiner 30-jährigen Karriere noch nie untergekommen ist” und wie er ihn hoffentlich nie mehr erleben müsse, sagte Rabl. Das Verletzungsmuster beweise eine “schwerste Misshandlung”.

VOL.AT/Hofmeister
VOL.AT/Hofmeister ©VOL.AT/Hofmeister

Das Landesgericht Feldkirch verurteilte Milosav M. am 30. März 2012 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und wies den Mann in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher ein. Das Oberlandesgericht Innsbruck und der Oberste Gerichtshof bestätigten die Entscheidung.

Auch Mutter verurteilt

Auch Cains Mutter musste sich vor Gericht verantworten. Sie wurde wegen “Quälens und Vernachlässigung Unmündiger” verurteilt. Die Mutter habe gewusst, dass ihre beiden Kinder von ihrem Freund geschlagen worden seien und habe trotzdem nicht gehandelt, begründete Richterin Ingrid Brandstätter am Oberlandesgericht Innsbruck am 14. März 2013 ihr Urteil über eine 30-monatige Haftstrafe. Zehn der 30 Monate waren tatsächlich zu verbüßen, allerdings gab es kein Fußfesselverbot.

Jugendwohlfahrt in der Kritik

Politisch gingen die Wogen in Vorarlberg nach der Kindstötung ebenfalls hoch. Die Jugendwohlfahrt stand im Zentrum der Kritik und wurde genauestens unter die Lupe genommen. Eine Expertenkommission erarbeitete 14 Empfehlungen zur Verbesserung des Jugendwohlfahrtssystems, die bis zum Jahresende 2012 vollständig umgesetzt waren. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, den die Opposition vehement eingefordert hatte, kam hingegen aufgrund des Vetos der ÖVP nicht zustande.

(APA)

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