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Vorarlberg: Auto absichtlich von Straße gedrängt

Nach dem Streit kam es zur Verfolgungjagd.
Nach dem Streit kam es zur Verfolgungjagd. ©Bilderbox
Geldstrafe für aufgebrachten Pkw-Lenker, der während der Fahrt das Auto seines Bruders gerammt haben soll.

Mit quietschenden Reifen habe der Angeklagte die Verfolgung aufgenommen, sagte dessen Schwägerin, als sie am Dienstag am Landesgericht Feldkirch als Zeugin aussagte. In seinem Mercedes fuhr der 34-Jährige am 5. Oktober 2016 in Bludenz seinem Bruder nach, der in einem Audi unterwegs war. Vorangegangen war der Verfolgungsfahrt ein lautes Streitgespräch der beiden Brüder.

Wie es dann zu dem Verkehrsunfall kam, schilderte eine Fußgängerin als Augenzeugin so: Der zu schnelle Mercedes habe zum Überholen angesetzt und dann den Audi gerammt. Der Audi sei dadurch von der Straße abgedrängt worden, gegen große Steine geschlittert und so zum Stillstand gekommen.

Das gefährliche Verkehrsverhalten des Angeklagten wertete Richter Andreas Böhler beim gestrigen Strafprozess als Nötigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit des unverletzt gebliebenen Audi-Fahrers. Dafür wurde der unbescholtene Frühpensionist zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 720 Euro (180 Tagessätze). Das milde Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Gutachter

Das Gericht stützte sich bei der Feststellung des Sachverhalts auf die Angaben der Zeugen und des verkehrstechnischen Sachverständigen Christian Wolf. Der Gutachter sagte, der Angeklagte habe seinen Mercedes während des Überholvorgangs zwei Mal nach rechts gelenkt und dabei jeweils gebremst. So habe der Mercedesfahrer mit seinem Fahrzeug den Audi seitlich touchiert und von der Straße gedrängt. Der Mercedes sei in der Tempo-40-Zone mit 50 bis 60 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen.

Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Er sei nicht schuldig, sagte der Österreicher türkischer Abstammung. Er habe nicht die Absicht gehabt, das Auto seines Bruders zu rammen. Der 34-jährige Oberländer gab an, er könne sich nicht daran erinnern, was passiert sei. Denn er sei während der Fahrt in seinem Mercedes kollabiert, behauptete der Bezieher einer Invaliditätspension. Seine Erinnerung setze erst damit wieder ein, als ihn eine Frau aus seinem Auto gezogen habe.

Hätte der Angeklagte tatsächlich während der Fahrt das Bewusstsein verloren, hätte es nicht dazu kommen können, dass der Fahrer zwei Mal nach rechts lenkt und bremst, meinte der gerichtlich bestellte Sachverständige. „Können Sie das, wenn Sie bewusstlos sind?“, fragte der Richter den Angeklagten. Der Angeklagte, dem wegen des angeklagten Vorfalls der Führerschein abgenommen wurde, gab darauf keine Antwort.

Update: Die Schwägerin des Angeklagten hat sich bei VOL.AT gemeldet. Sie bestreitet, dass sie eine Aussage als Zeugin im Gericht gemacht habe.

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