AA

Vorarlberg: Videokamera in Toilette versteckt

Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. ©Bilderbox bzw. VOL.AT
Feldkirch - Angeklagter versuchte nach Ansicht der Strafrichterin des Landesgerichts, minder­jähriges Mädchen heimlich im WC zu filmen.

Mit einer versteckten Kamera wollte der Angeklagte nach Feststellung der Richterin die Intimsphäre eines minderjährigen Mädchens verletzen. Demnach hat der 48-Jährige im Bezirk Feldkirch eine Videokamera in einer Toi­lette versteckt. Das Mädchen hielt sich in dem WC auf, in dem die Kamera angebracht war. Zu den vom Angeklagten geplanten Videoaufnahmen ist es allerdings aus unbekannten Gründen nicht gekommen. Die Richterin ging allerdings davon aus, dass der Angeklagte beabsichtigt und versucht hat, das im Intimbereich entblößte Mädchen in der Toilette zu filmen.

Den Vorfall wertete Richterin Claudia Hagen im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch gemäß der Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch nach Paragraf 207a des Strafgesetzbuches als versuchte pornografische Darstellung Minderjähriger.

Belastungsstörung

Ausgelöst durch die versteckte Kamera, erlitt das Mädchen eine ärztlich bescheinigte psychische Belas­tungsstörung. Die psychische Beeinträchtigung der Minderjährigen wurde dem Angeklagten strafrechtlich als fahrlässige Körperverletzung angelastet.

Wegen der Vergehen der versuchten pornografischen Darstellung und der fahrlässigen Körperverletzung wurde der Angeklagte in der Hauptverhandlung schuldig gesprochen. Dafür wurde der 48-Jährige zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 640 Euro (160 Tagessätze). 320 Euro (80 Tagessätze) wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Sollte der Angeklagte während der dreijährigen Probezeit nicht mehr straffällig werden, würde ihm danach der bedingte Teil der Strafe endgültig nachgesehen werden.

Therapie

Die Richterin erteilte dem Voyeur die Weisung, sich einer Therapie zu unterziehen. Sollte der 48-Jährige keine Folge leisten, müsste er dem Gericht auch den bedingten Teil der Geldstrafe überweisen. Der Mann war mit der gerichtlichen Bewährungsauflage einer Therapie einverstanden.

Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nahm Bedenkzeit in Anspruch.

Befragt nach dem Standort der Toilette mit der versteckten Kamera, sagte Gerichtssprecher Norbert Stütler, es sei kein öffentliches WC gewesen. Zum Alter der betroffenen Minderjährigen machte der Mediensprecher des Landesgerichts keine Angaben.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberg: Videokamera in Toilette versteckt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen