“Diese Regelung zeigt einmal mehr: Kollektivverträge schützen nicht vor schlechter Entlohnung. Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn von 1.750 Euro brutto monatlich, der die Untergrenzen für Kollektivvertragsverhandlungen vorgibt”, so Schoch in einer Aussendung. Es sei weder angemessen noch fair, Vollzeit und hart arbeitende Menschen mit derart niedrigen Löhnen “abzuspeisen”:
Probleme bei unerwarteten Kosten
“Bei den steigenden Lebenserhaltungskosten ist es ohnehin schwierig, mit einem derart begrenzten Budget jedes Monat über die Runden zu kommen. Wenn dann noch unerwartete Sonderkosten für Reparaturen oder bei Krankheit hinzukommen, stehen die Menschen vor massiven Problemen.” Laut Schoch müsste ein Friseurbesuch um 1,50 Euro mehr kosten, damit die Entlohnung auf 1.750 Euro angehoben werden könnte. (Red)