Dem Misshandlungsopfer war Schmerzensgeld verwehrt worden, weil sie sich nicht früher von ihrem Peiniger getrennt hätte. Sie hätte “besonders nachlässig und leichtsinnig gehandelt”, hieß es in der Begründung. Ganz anders sah das nun das Sozialministerium als Oberbehörde der Servicestelle nach einer Prüfung der Akten. “Wir teilen diese Einschätzung nicht und sehen keinen Grund für einen Ausschluss der Anspruchsberechtigung (Anm. nach dem Verbrechensopferschutzgesetz)”, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums gegenüber der APA.
“Opferschutz sehr wichtig”
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) ließ zudem ausrichten, dass ihm das Verbrechensopferschutzgesetz sehr wichtig sei. Opfer von Gewalt sollten nicht als Schuldige dargestellt werden. Das Gesetz sei dazu da, schnell Opfern von Gewaltverbrechen Hilfe zukommen zu lassen. Das Sozialministeriumsservice in Vorarlberg habe man nun gebeten, sich den Fall so rasch wie möglich noch einmal anzuschauen und mit der Betroffenen Kontakt aufzunehmen.
Anfechtung erfolgreich
Dessen Leiter, Martin Staudinger, versicherte der APA, dass bereits in Kürze positiv entschieden werde. Dabei gehe es nicht um einen Einzelfall. Das Gesetz sei dazu da, dass bürgerfreundlich entschieden werde. Auch im Fall eines negativen Bescheids hätte eine Anfechtung ein positives Ergebnis vor Gericht erzielt, war sich der Landesstellenleiter sicher. Zu der Beurteilung sei es allerdings nicht in der Servicestelle Vorarlberg, sondern in Salzburg gekommen, verteidigte sich Staudinger. Diese Landesstelle sei für Verfahren nach dem Verbrechensopferschutzgesetz zentral zuständig. Er selbst habe erst Mittwochabend davon erfahren und sich sofort mit der Leiterin der Salzburger Servicestelle und mit dem Sozialministerium in Verbindung gesetzt.
(APA)