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Vorarlbergs erster Terrorprozess: IS-Dschihadist schuldig gesprochen

Polizeischutz vor dem Landesgericht Feldkirch.
Polizeischutz vor dem Landesgericht Feldkirch. ©VOL.AT/Rauch
Feldkirch. Unter verschärften Sicherheitsbedingungen ging am Montag Vorarlbergs erster Terrorprozess über die Bühne. Der Angeklagte wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
IS-Kämpfer in Feldkirch vor Gericht
Terrorprozess in Feldkirch

Dem wegen Drogenhandel vorbestraften 25-jährigen Angeklagten wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Ausbildung für terroristische Zwecke zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der gebürtige Tschetschene hat zwischen Oktober 2013 und März 2014 im Syrien-Krieg mitgewirkt. Im Detail hat er aufseiten der überwiegend tschetschenischen Terrormiliz Dschunūd asch-Schām gekämpft, diese ist Teil des Islamischen Staats (IS).

Dschihadist identifizierte Vorarlberger

Der Angeklagte wurde nach seiner Rückkehr befragt, damals gab es jedoch keine Anzeichen, dass an seiner Darstellung zu zweifeln sei. Vor allem ein in Deutschland inzwischen verurteilter Dschihadist belastete den heute 25-Jährigen als Teil der gemeinsamen Miliz, so kannte er auch dessen Kampfnamen. Auch gab es Hinweise, dass sich die Freie Syrische Armee (FSA) in diesem Bereich zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst hatte. Der Syrienheimkehrer verbüßte zu diesem Zeitpunkt bereits eine eineinhalbjährige Haftstrafe wegen Suchtgifthandels. Im Juni 2016 hätte er vorzeitig freigelassen werden sollen, stattdessen ging er in U-Haft.

Bei dem unter schweren Sicherheitsvorkehrungen abgehaltenen Prozess blieb der von Rechtsanwalt German Bertsch verteidigte Tschetschene bei seinen Schilderungen: Es stimme, dass er in Syrien gekämpft habe. Nach zwei gescheiterten Ehen habe er darin einen Ausweg aus seinen Problemen gesehen. Er sei jedoch Teil der FSA gewesen und von dieser ausgebildet. Die Ausbildung sei rein militärisch gewesen, er habe keinerlei Ausbildung mit Sprengstoffen. Da seine Einheit aber überwiegend aus Arabern bestanden habe, hätte er fast täglich Kontakt mit der von Tschetschenen dominierten Dschunūd asch-Schām gehabt. So habe er auch oft mit diesen gegessen oder bei ihnen geschlafen. Eine Mitgliedschaft sei dies jedoch nicht gewesen.

Er habe auch die Ziele der tschetschenischen Miliz nicht hinterfragt, die sie von der FSA unterstützt worden sei. Nach dem gescheiterten Angriff auf Aleppo habe sich seine Einheit zur türkischen Grenze zurückgezogen. Als die FSA zerbrach und die Kämpfe zwischen den einzelnen Gruppierungen entflammten, habe er sich ernüchtert auf den Heimweg begeben. Hier hat er auch zwei Jugendliche davon abgehalten, nach Syrien zu gehen.

Widersprüchliche Detailkenntnisse

Die gemeinsamen Fotos mit Mitgliedern der Miliz und auch deren Anführern seien meist eher zufällig bei der gemeinsamen Ausbildung oder beim gemeinsamen Kampf um das Zentralgefängnis in Aleppo entstanden. So erklärt er auch die gemeinsamen Aufnahmen mit Muslim Au Walid Al Shishani, den Anführer der islamistischen Miliz und Veteran der Tschetschenienkriege. Dieser habe für ihn als Held gegolten.

Die Namen seiner eigenen Kommandanten in der FSA konnte er jedoch nicht nennen. Auch gestand er ein, gegenüber seinem Kontakt bei der Anreise nach Syrien keine Wunschgruppierung angegeben zu haben. Erst nach mehrmaliges Nachfragen erklärte er, selbst Mitglied der Ahrar al-Sham gewesen zu sein. Diese ist Teil der durch Saudi-Arabien unterstützten Islamischen Front. Diesen gegenüber habe er jedoch ebenfalls keinen Eid geleistet.

“Jugendlichen Leichtsinn”

Seine frühere Angabe, bereits nach einem Monat an Kämpfen teilgenommen zu haben, nahm er zurück. Aus “jugendlichem Leichtsinn” habe er wohl die Polizisten beeindrucken wollen, so die Begründung. Schlussendlich sah der Schöffensenat unter der vorsitzenden Richterin Sabrina Tagwercher solche Schilderungen als wenig glaubwürdig an. Nicht nur, dass die Kontaktperson in Wien selbst Teil der Dschunūd asch-Schām war. Auch sei es lebensfremd anzunehmen, dass er zwar fast jeden Tag mit seinen Landsleuten verbracht habe, aber nicht an ihrer Seite gekämpft habe.

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