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Wahlkartenaffäre Bludenz: Prozess gegen vier Angeklagte

Heute beginnt der Prozess um die vier Angeklagten.
Heute beginnt der Prozess um die vier Angeklagten. ©VN
Die vier wegen Amtsmissbrauch bzw. Bestimmung zum Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Bürgermeisterstichwahl in Bludenz angeklagten Personen haben sich zu Beginn des Prozesses am Montag am Landesgericht Feldkirch, nicht schuldig bekannt. Eine Gemeindebedienstete, der ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei -helfer sollen Wahlkarten gesetzeswidrig beauftragt und ausgegeben haben.
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Wahlkartenaffäre: Vier Personen angeklagt

Die Verteidigung machte zu Prozessbeginn die Unbescholtenheit der Angeklagten geltend. Bei keinem der vier habe ein Tatvorsatz bestanden. Die Staatsanwaltschaft hingegen sprach von “haarsträubenden” Vorgängen bei der Ausgabe von fast 200 Wahlkarten. Das betreffe ein Sechstel der insgesamt für die Bürgermeisterstichwahl ausgegebenen Wahlkarten, empörte sich die Staatsanwältin vor allem deshalb, weil die Gemeindebedienstete, die mit der Organisation und Durchführung der Bürgermeisterstichwahl am 29. März 2015 beauftragt war, bereits lange Erfahrung mit Wahlen gehabt habe.

“Enormer zeitlicher Druck”

Der wegen Amtsmissbrauchs angeklagten Gemeindebediensteten wird vorgeworfen, in 195 Fällen Wahlkarten über Antrag Dritter ausgestellt und ausgegeben zu haben. Sie habe sich auf die Namen und Adresse verlassen, die ihr vor allem der ÖVP-Wahlkampfleiter übermittelt habe, so die Staatsanwältin. Die Beamtin selbst sprach von einem “enormen zeitlichen Druck” vor der Stichwahl, sie habe gedacht, ein Abgleich mit dem Wählerregister reiche aus. Dies sei ein Fehler gewesen, räumte sie ein, stritt aber jeglichen Vorsatz zum Amtsmissbrauch ab.

Nach dem Vorarlberger Gemeindewahlgesetz hätte die Frau und auch ihre Mitangeklagten die Identität der Wahlberechtigten mittels eines amtlichen Dokuments prüfen müssen. Wahlkarten hätten nur über einen mündlichen oder schriftlichen Antrag der Wahlberechtigten ausgestellt werden dürfen.

Wahlkampfleiter wollte Stimmen mobilisieren

Dies war jedoch nicht der Fall, wie der der Bestimmung zum Amtsmissbrauch beschuldigte ehemalige ÖVP-Wahlkampfleiter ausführte. Auf die Idee des “Wahlkartenservice” sei man gekommen, weil man zusätzliche Wähler habe mobilisieren wollen. Detailliert beschrieb er die Vorgehensweise: Wahlhelfer fragten bei Freunden, Bekannten und Verwandten, ob sie Wahlkarten bräuchten. Die Namen und Adressen der so “Unterstützten” wurden gesammelt dem Wahlkampfleiter übergeben. Dieser reichte die Listen der Gemeindebediensteten weiter, die die Wahlkarten ausstellte und den Wahlhelfern aushändigte, ohne das Vorliegen einer Vollmacht zu prüfen. Niemand in der ÖVP-Bludenz sei damals auf die Idee gekommen, dass das Vorgehen gegen das Gemeindewahlgesetz verstoßen könnte, sagte der ÖVP-Wahlkampfleiter aus.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Innsbruck soll der Beschuldigte in 81 Fällen Wahlkartenbestellungen weitergeleitet haben. Den beiden Wahlhelfern, die noch am Montagnachmittag einvernommen werden sollten, wird vorgeworfen, in einem bzw. drei Fällen Wahlkarten ohne Wissen der betroffenen Wähler beantragt und auch ausgestellt bekommen zu haben.

Der Prozess ist auf drei Tage einberaumt. Ein Urteil wird am Mittwoch erwartet.

(APA)

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