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Wahlkartenaffäre in Bludenz: Vier Personen angeklagt

Das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Josef "Mandi" Katzenmayer (ÖVP) wurde eingestellt
Das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Josef "Mandi" Katzenmayer (ÖVP) wurde eingestellt ©VOL.AT
Bludenz - Im Zusammenhang mit der Wahlkartenaffäre bei der Bürgermeisterstichwahl in Bludenz hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun Anklage gegen eine Gemeindebedienstete, den ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei Wahlhelfer erhoben.
Ermittlungen gegen Katzenmayer eingestellt
Wahlermittlungen in Bludenz
Rücktrittsaufforderungen

Das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Josef “Mandi” Katzenmayer (ÖVP) wurde eingestellt, teilte der Sprecher Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, am Montag mit.

Gegen die Beamtin, die mit der Organisation und Durchführung der Wahl beauftragt war, lautet die Anklage auf Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt. Der Frau wird vorgeworfen, in 195 Fällen Wahlkarten ohne persönlichen Antrag und ohne Identitätsprüfung der Wahlberechtigten auf Antrag Dritter ausgestellt und ausgegeben zu haben. Dass sie dabei einschlägige Rechtsvorschriften missachtete, musste der Gemeindebediensteten aufgrund ihrer Erfahrung bewusst sein, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Wahlkarten ungeprüft ausgestellt

Auch der Wahlkampfleiter der Volkspartei hätte wissen müssen, dass diese Vorgangsweise nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, so Mayr. Von ihm und der Beamtin stammte laut Staatsanwaltschaft die Idee zum “Wahlkartenservice” der ÖVP. Demnach übermittelten Wahlhelfer Listen von Wahlberechtigten überwiegend per Mail an die Gemeindebedienstete, die dann Wahlkarten ohne Identitätsprüfung ausstellte und an die Wahlhelfer ausfolgte, ohne das Vorliegen einer Vollmacht zu prüfen. In 81 Fällen habe der ÖVP-Wahlkampfleiter die Wahlkartenbestellungen weitergeleitet, die ihm auch von den beiden mitangeklagten Wahlhelfern zugestellt worden seien.

Diese beiden Wahlhelfer sollen in einem bzw. drei Fällen Wahlkarten ohne Wissen der betroffenen Wähler beantragt und auch ausgestellt bekommen haben, was sie allerdings während des Verfahrens vehement abstritten. Auch ihnen unterstellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck, gewusst zu haben, dass sie gegen Gesetze verstießen. In allen anderen Fällen holten die Wahlhelfer laut Ermittlungen zumindest das mündliche Einverständnis der Wahlberechtigten ein.

Anklage: Missbrauch der Amtsgewalt

Die beiden Wahlhelfer und der ÖVP-Wahlverantwortliche wurden wegen Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt angeklagt. Alle vier Angeklagten zeigten sich im Laufe des Verfahrens nicht geständig. Die Gemeindebedienstete und der Wahlkampfleiter beriefen sich darauf, dass ihr Handeln gesetzeskonform gewesen sei bzw. sie das Gesetz nicht bewusst verletzt hätten.

Im Fall des Stadtoberhaupts fiel die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu dessen Gunsten aus, wie bereits vergangene Woche durchsickerte. Katzenmayer habe sich auf die jahrelange Erfahrung der Gemeindebediensteten und seines Wahlkampfmanagers verlassen und damit auch auf eine rechtmäßige Vorgehensweise vertrauen können, begründete Mayr die Entscheidung der Anklagebehörde. Selbst sei der Bürgermeister mit der Wahlkartenausstellung nicht befasst gewesen, die Übertragung der Durchführung und Organisation der Wahl an die Beamtin sei zulässig gewesen.

Kein strafrechtlicher Einfluss auf Stimmabgabe

Keinerlei Hinweis erlangte die Staatsanwaltschaft hingegen darauf, dass nicht wahlberechtigte Personen oder Unbefugte mit einer fremden Wahlkarte eine Stimme abgegeben hätten. Auch soll niemand strafrechtlich Einfluss auf eine Stimmabgabe genommen haben. Untersucht wurde das vor allem in einem Bludenzer Seniorenheim. Dort hatte ein Mitarbeiter 42 Wahlkarten für die Heimbewohner bestellt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. In Hohenems, wo es ähnliche Vorwürfe gegeben hatte, wurde im Jänner ein Beamter der Stadt wegen Amtsmissbrauchs angezeigt.

 

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