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Wege aus der Schuldenfalle ermöglichen

(VLK) - Mehr als 3.100 Menschen in Vorarlberg haben im vergangenen Jahr Rat und Unterstützung bei der ifs Schuldenberatung gesucht. Nach 2.800 Klientinnen und Klienten im Jahr 2012 und 3.300 im Jahr 2013 bedeutet dies ein Einpendeln auf hohem Niveau. "Diese Zahlen untermauern einmal mehr den unschätzbaren Wert dieses Angebotes", sagte Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker bei einer Pressekonferenz im Landhaus am Freitag, 27. Februar 2015. Gemeinsam mit ifs-Schuldenberater Peter Kopf fordert sie vom Bund eine notwendige Reform des Privatkonkurses.


Um gegenzusteuern gelte es die im Regierungsübereinkommen vereinbarten Punkte zur Armutsbekämpfung aktiv anzugehen und umzusetzen, so Landesrätin Wiesflecker. Dazu zählen vor allem die Einführung eines Mindestlohnes, der kontinuierliche Ausbau der Kinder- und Schülerbetreuung sowie die soziale Staffelung der Elternbeiträge bis hin zur Kostenfreiheit für armutsgefährdete Familien, die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Frauen und der Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus.

Viele Übeschuldete scheitern daran, dass sie für einen Privatkonkurs – unabhängig von der Höhe der Schulden, ihrem Einkommen und ihren Lebensumständen – mindestens zehn Prozent ihrer Schulden zurückzahlen müssen. Eine solche Mindestquote gibt es außer in Österreich nur noch in Tschechien. Gemeinsam sprachen sich Wiesflecker und Kopf für eine Reform aus. “Es kann nicht sein, dass z.B. eine Alleinerzieherin, die ihre Schulden aus einer Bürgschaft für ihren Ex-Partner hat, durch diese Hürde ihr Leben lang nicht entschuldet wird”, so Kopf. Er verwies auf das deutsche Modell, das nach einer bestimmten Zeit einen Schuldenschnitt ermöglicht, wenn trotz nachweisbarer Bemühungen die Schuldentilgung nicht gelingt.

Zugleich belegen Studien den hohen volkswirtschaftlichen Nutzen der ifs-Schuldenberatung. “Jeder in die Schuldenberatung investierte Euro rechnet sich fünffach, denn wer seine Schulden geregelt hat, kann wieder ein Leben ohne offene Rechnungen, Gerichtsbriefe und Klagen führen und wird dadurch vom Sozialleistungsempfänger zum Einzahler ins System”, erläuterte Kopf.

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OTS0127 2015-02-27/12:08

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