Von einem Tag auf den anderen verloren sie auch die Dienstwohnung – mitten im Winter. “Die beiden erhalten jetzt 20.000 Euro Lohnnachzahlung und Entschädigung”, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Schwangere Gastro-Mitarbeiterin unf Freund gekündigt
In einem Gasthaus im südlichen Niederösterreich arbeitete die Frau mit ihrem Freund als Küchengehilfen, Vollzeit für 1.000 Euro netto im Monat. Als Ausgleich gab es ein Gasthauszimmer als Dienstwohnung über dem Lokal.
Dann wurde sie schwanger, ihr Freund erlitt außerdem einen Leistenbruch in der Arbeit. Mitten im Winter – Anfang Jänner 2015 – kündigte der Chef die beiden fristlos und schmiss sie auch auf der Dienstwohnung. Die Betroffenen standen auch ohne Wohnung da und kamen bei Bekannten unter.
Arbeitgeber auf 20.000 Euro geklagt
In der Folge wandte sich das Paar an die AK Niederösterreich. Mittels Rechtsschutz wurde der ehemalige Arbeitgeber auf 20.000 Euro geklagt. Den Großteil des Betrages macht der Lohnentgang der schwangeren Mitarbeiterin aus: Sie stand unter Kündigungsschutz. Das Verfahren zog sich lange hin: Mehrere Zeugen tauchten nicht auf. Jetzt erging ein rechtskräftiges Urteil: Das Arbeitsgericht verurteilte den Unternehmer, den vollen Betrag nachzuzahlen.
(Red.)