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Weisungsrecht: Weisenrat soll Entscheidungen veröffentlichen

Der neue Weisenrat soll nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens alle seine Entscheidungen veröffentlichen können. Denn er wolle "höchstmögliche Transparenz sicherstellen", betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Freitag. Die SPÖ, mit der er gerade über seinen Entwurf zum Weisungsrecht verhandelt, wird zustimmen, wenngleich Justizsprecher Hannes Jarolim nicht begeistert ist.


In Brandstetters Vorschlag für die Gesetzesänderung steht, dass die Mitglieder des Weisenrates dem Amtsgeheimnis unterliegen werden. Aber der Weisenrat soll “selbstverständlich die Möglichkeit haben, seine Empfehlungen zu publizieren, um bestmögliche Transparenz sicherzustellen”. Sein oberstes Ziel sei, das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Mögliche Bedenken, wonach Minister aus politischen Gründen Einfluss auf Ermittlungsverfahren nehmen könnten, wolle er aus dem Weg räumen, betonte der Justizminister am Freitag in einer Aussendung. Der Entwurf zum Weisungsrecht wird derzeit noch finalisiert und soll demnächst in Begutachtung gehen.

“Finalisiert” wird er insofern, als der Entwurf mit der SPÖ abgestimmt wird. Deren Justizsprecher Jarolim hält im APA-Gespräch die gefundene Lösung – dem Minister einen gesetzlich verankerten Weisenrat an die Seite zu stellen – zwar für “nicht optimal”. Die SPÖ werde dennoch zustimmen, auch wenn man “die Sache hätte besser lösen können”. Jarolim plädiert seit langem dafür, das Weisungsrecht vom Justizminister an einen Bundesstaatsanwalt zu übertragen.

Brandstetters Entwurf sieht einen dreiköpfigen Weisenrat – gebildet aus dem Generalprokurator und zwei “externen” Juristen – vor. Diesen soll der Justizminister in allen Fällen, in denen er es für geboten hält, beiziehen können – und beiziehen müssen, wenn er eine inhaltliche Weisung erteilen will oder Oberste Organe sowie Mitglieder der Höchstgerichte und Generalprokuratur betroffen sind. Den Entscheidungen des Weisenrates muss der Justizminister zwar nicht folgen. Tut er es aber nicht, wird dies in den Bericht an den Nationalrat aufgenommen. Ist der Weisenrat mit Verfahrenseinstellungen befasst oder regt er eine solche an, soll außerdem der Staatsanwalt den Rechtsschutzbeauftragten informieren müssen.

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