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Weitere Befugnisse für Polizei zur Terrorbekämpfung beschlossen

Die Polizei erhält mehr Befugnisse zur Terrorbekämpfung
Die Polizei erhält mehr Befugnisse zur Terrorbekämpfung ©APA
Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz sowie diese begleitende Gesetzesänderungen erhält die Polizei erweiterte Befugnisse, terroristischen und auch anderen Straftraten entgegen zu treten.

Am Mittwoch passierte Gesetzespaket den Innenausschuss des Nationalrat.

“Gefährderansprachen”, Datenspeicherung und Meldepflichten

Die Abgeordneten wollen unter anderem mit sogenannten Gefährderansprachen und Meldepflichten terroristisch, ideologisch und religiös motivierten Straftaten vorbeugen. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wies darauf hin, dass man mit der Gefährderansprache und Meldepflichten gute Erfahrungen im Kampf gegen die Hooligan-Szene gemacht habe. Weitere Befugniserweiterungen betreffen die Speicherung von Daten mutmaßlich gefährlicher Personen und deren Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle sowie die Konfiszierung von Ausweisdokumenten, die von einer ausländischen Behörde zur Verhinderung der Ausreise von “foreign fighters” für ungültig erklärt wurden. Fahndungsdaten dürfen künftig auch an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. an ausländische Asylbehörden weitergegeben werden.

Grüne und Neos kritisieren teils vage formulierte Befugnisse

Umstritten sind neue Wegweisungs- und Strafbefugnisse der Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Durch die vagen gesetzlichen Formulierungen eröffne man Willkür Tür und Tor, warnen Grüne und NEOS. Bei einer Störung der öffentlichen Ordnung drohen eine Wegweisung durch die Polizei und Geldstrafen, wobei der Strafrahmen von 350 auf 500 Euro angehoben wird. Auch “allgemeines aggressives Verhalten” gegenüber der Polizei kann künftig als Verwaltungsübertretung geahndet werden, selbst wenn dadurch keine konkrete Amtshandlung behindert wird. Auf organisatorischer Ebene enthält das Gesetzespaket Bestimmungen über eine Bündelung der Einsatzzentralen der Polizei. Künftig wird es nur noch auf Ebene der Landespolizeidirektionen Einsatzzentralen geben, die Bezirks- und Stadtleitstellen stehen damit vor dem Aus.

(APA/Red.)

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