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Weiteres Strafverfahren gegen Ex-Finanzbeamten Edelbert Meusburger

Edelbert Meusburger (rechts), im Bild mit Anwalt Nicolas Stieger (links).
Edelbert Meusburger (rechts), im Bild mit Anwalt Nicolas Stieger (links). ©VOL.AT/Philipp Steurer (Archivbild)
Feldkirch. Gegen Edelbert Meusburger ist bei der Staatsanwaltschaft nach deren Angaben ein zweites Amtsmissbrauchs-Strafverfahren anhängig.
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Anhängig sei bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Edelbert Meusburger. Und zwar wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und des Beitrags zur Abgabenhinterziehung nach dem Finanzstrafgesetz. Das teilte am Mittwoch auf Anfrage Heinz Rusch als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch mit.

Im ersten Strafverfahren ist der 69-jährige Angeklagte am 7. Mai am Landesgericht Feldkirch wegen Amtsmissbrauchs und Beitrags zur Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen worden. Der pensionierte Leiter der Großbetriebsprüfung des Finanzamts Feldkirch wurde von einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth wegen des Verbrechens des Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dafür bewegt sich der Strafrahmen zwischen ein und zehn Jahren Gefängnis.

Wegen des Beitrags zur Abgabenhinterziehung betrug die Geldstrafe nach dem Finanzstrafgesetz 500.000 Euro. Davon beläuft sich der unbedingte, zu bezahlende Teil auf 250.000 Euro. Zudem verpflichtete das Gericht den Angeklagten zur Rückzahlung des entstandenen Steuerschadens von drei Millionen Euro an die Republik.

Das Urteil des Landesgerichts ist nicht rechtskräftig. Der die Vorwürfe bestreitende Angeklagte hat dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet, die Staatsanwaltschaft Berufung wegen zu geringer Strafe. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien zu entscheiden.

Das Landesgericht ist davon überzeugt, dass Meusburger ein damals in Vorarlberg angesiedeltes großes deutsches Unternehmen privat beraten und steuerlich absichtlich ungenau hat prüfen lassen. Damit soll der Hofrat einen Steuerausfall für die Republik Österreich von drei Millionen Euro mitzuverantworten haben.

Aufgesplittetes Verfahren

Das Strafverfahren gegen den ranghohen Ex-Finanzbeamten hat die Staatsanwaltschaft aufgesplittet. Zur Anklage gebracht hat die Strafverfolgungsbehörde bislang jene Vorwürfe, über die inzwischen das Landesgericht in erster Instanz entschieden hat. Ausgeschieden worden aus dem Strafverfahren sei jener Teil, der derzeit noch Gegenstand weiterer Ermittlungen sei, sagte am Mittwoch Staatsanwalt Rusch. Ermittelt werde wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Abgabenhinterziehung. Inhaltlich wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht zu den zu untersuchenden Vorwürfen äußern.

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