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Westenthaler-Prozess unter regem öffentlichen Interesse begonnen

Westenthaler, der sämtliche wider ihn erhobenen Vorwürfe bestreitet, soll sich laut Anklage beim Versuch, die Klage abzuwehren, strafbar gemacht haben.
Westenthaler, der sämtliche wider ihn erhobenen Vorwürfe bestreitet, soll sich laut Anklage beim Versuch, die Klage abzuwehren, strafbar gemacht haben. ©APA
Der Prozess gegen den ehemaligen BZÖ-Obmann und Vorstand der Fußball-Bundesliga, Peter Westenthaler, findet vorerst ohne den mitangeklagten Leo Wallner statt. Das gab Huberta Gheneff, die Verteidigerin des langjährigen Chefs der Casinos Austria AG, am Mittwoch auf Anfrage der APA bekannt. Ihr Mandant werde zum Verhandlungsauftakt am kommenden Freitag "krankheitsbedingt nicht erscheinen."

Sie gehe davon aus, dass Richter Wolfgang Etl das Verfahren gegen Wallner in den kommenden Tagen formal ausscheiden wird. Ob zu einem späteren Zeitpunkt separat gegen den mittlerweile 79-Jährigen im Wiener Straflandesgericht verhandelt werden kann, erscheint fraglich. “Ihm geht es schon länger gesundheitlich nicht gut”, erklärte seine Rechtsvertreterin. Zu näheren Angaben war Gheneff unter Verweis auf den höchstpersönlichen Lebensbereich Wallners, der auch jahrelang an der Spitze des Österreichischen Olympischen Komitees (ÖOC) stand, nicht bereit. Sie bestätigte allerdings, dass die Justiz ein Gutachten erstellen lässt, dass die Frage klären soll, ob Wallner überhaupt verhandlungsfähig ist.

Dubioser Deal und Scheingutachten?

Auf Betreiben Wallners und Westenthalers soll es im Jahr 2006 zu einem dubiosen Deal zwischen den Österreichischen Lotterien – einer Tochter der Casinos Austria AG – und der BZÖ-eigenen Werbe-Agentur “Orange” gekommen sein, der die Staatsanwaltschaft auf den Plan rief. Die Lotterien bestellten bei der Agentur ein Gutachten zum Thema Spielerschutz, das Grundlage für eine Zahlung von 300.000 Euro Richtung BZÖ war.

Das Papier soll allerdings in Wahrheit ein “Scheingutachten” und nach Ansicht der Anklagebehörde einen Bruchteil des Honorars wert gewesen sein. Es wurde von einem engen Mitarbeiter Westenthalers angeblich mithilfe des Internet übers Wochenende erstellt. Ein von der Justiz eingeholtes Sachverständigen-Gutachten beziffert den Wert der neunseitigen Ausführungen – Titel “Online-Glückspiel (wörtlich, Anm.) und Responsible Gaming” – mit höchstens 15.000 Euro. Dem Gutachten zufolge war das tatsächlich bezahlte Honorar “nicht gerechtfertigt”. Die Staatsanwaltschaft geht daher von einer Schmiergeld-Zahlung aus und hat Wallner und Westenthaler wegen Untreue bzw. Beteiligung an der Untreue angeklagt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Verdacht des schweren Betrugs

Daneben müssen sich Westenthaler, der von Februar 2003 bis August 2004 als Manager der österreichischen Fußball-Bundesliga fungierte, und sein damaliger Co-Vorstand Thomas Kornhoff wegen schweren Betrugs verantworten. Sie sollen eine mit Steuergeldern finanzierte Sonderförderung für den Fußball-Nachwuchs – Stichwort “Challenge 2008” – widmungswidrig verwendet haben. Statt die Subvention in Höhe von einer Million Euro – sie ging bei der Bundesliga im Zeitraum März 2004 bis Februar 2005 in insgesamt drei Tranchen ein – wie vorgesehen der Nachwuchsförderung zukommen zu lassen, soll Westenthaler damit eine Finanzschuld der Bundesliga getilgt haben.

Hintergrund: Die Bundesliga bzw. ihr damaliger Vorstand Reinhard Nachbagauer hatten TV-Gelder in Höhe von 3,59 Millionen Euro an den FC Tirol ausgeschüttet, der zu diesem Zeitpunkt allerdings schon insolvent war. Da es bereits Pfändungsbescheide des Finanzamts Innsbruck gab, wäre die Bundesliga verpflichtet gewesen, die Millionen der Finanz zu überweisen. Die Republik brachte daher im April 2002 eine Drittschuldnerklage wegen 1,645 Millionen Euro gegen die Bundesliga ein, welche für diese existenzbedrohend war. Als Westenthaler bei der Bundesliga sein Amt antrat, war er bemüht, dieses Damoklesschwert aus der Welt zu schaffen. Laut Anklage sagte er zunächst zu, “sich beim Finanzminister (Karl-Heinz Grasser, Anm.) für eine vergleichsweise Bereinigung auf Basis eines einzuholenden Gutachtens zu verwenden”.

Westenthaler bekennt sich “nicht schuldig”

In weiterer Folge einigte man sich mit der Finanzprokuratur auf einen bedingten Vergleich, in welchem sich die Bundesliga zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro verpflichtete. Westenthaler soll in diesem Zusammenhang jedoch dem Aufsichtsrat der Bundesliga “zielgerichtet”, wie es in der Anklageschrift heißt, verschwiegen haben, dass dafür die zweckgebundene Jugendförderung herangezogen wurde.

Westenthaler bekennt sich auch dazu “nicht schuldig”. Auch der mitangeklagte Kornhoff wird sich nicht geständig verantworten. Teuer könnte der bis Anfang Dezember anberaumte Strafprozess auch die Bundesliga zu stehen kommen: Nach Dafürhalten der Anklagebehörde trat bei der Bundesliga infolge der inkriminierten strafbaren Handlungen ein nicht gerechtfertigter Vermögenszuwachs ein. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) hat daher in ihrer 37 Seiten starken, der APA vorliegenden Anklageschrift beantragt, das Gericht möge den Betrag von 500.000 Euro zulasten der Bundesliga für verfallen erklären.

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