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Widerstand gegen stärkere Anwaltseinbindung bei StPO-Reform

Eine Passage im geplanten Strafprozessrechtsänderungsgesetz sorgt laut "Kurier" für Kritik von Richtern, Staatsanwälten und dem Innenministerium. Beschuldigte sollen sich sowohl im Ermittlungsverfahren vor der Polizei als auch im Prozess vor jeder einzelnen Frage mit ihrem Anwalt besprechen dürfen, ist dort vorgesehen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nimmt die Kritik "sehr ernst".


In der Novelle sollen EU-Vorgaben ungesetzt werden, es geht um die “wirksame Teilnahme des Rechtsbeistandes”. Wird diese Teilnahme so interpretiert, dass der Verteidiger direkt in das Verhör eingreifen kann, dann ist nach Ansicht der Polizei die “Dynamik der Vernehmung” erheblich gestört, Geständnisse nach zermürbenden Verhören etwa kaum mehr zu erwarten, berichtete die Zeitung am Montag. Das Innenministerium lehnte die geplante Neuerung in der im Dezember abgelaufenen Begutachtung mit der Formulierung ab, dass diese eine “authentische Schilderung” der Tat durch den Beschuldigten verhindern würde.

In der Wiener Oberstaatsanwaltschaft hält man die Beobachtung der “spontanen Reaktion des Beschuldigten auf überraschende Fragestellungen” aus kriminaltaktischer Sicht für unbedingt erforderlich. Das Wiener Oberlandesgericht erwartet “teils gravierende Änderungen im Aussageverhalten Beschuldigter”, und die Vereinigung der Staatsanwälte befürchtet eine Verlängerung der Prozessdauer. Ohnehin langwierige Verfahren in komplexen Wirtschaftsstrafsachen wie der Causa Telekom seien zum Scheitern verdammt.

Bedenken kommen auch vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofes (OGH), Eckart Ratz: Die Beantwortung einer Frage erst nach Beratung mit dem Anwalt mache den Beschuldigten zum Sprachrohr seines Verteidigers. Ratz befürchtet eine Weiterentwicklung in Richtung “Zwei-Klassen-Justiz”, stehe unvertretenen Angeklagten in Verfahren ohne zwingend notwendige Verteidigung bei ihrer Vernehmung doch “kein Souffleur” zur Verfügung.

Im Justizministerium betonte man auf APA-Anfrage, dass der Begutachtungsentwurf auf einer verpflichtend umzusetzenden Richtlinie der EU basiere. Es sei fraglich, ob die geltende Rechtslage mit der neuen EU-Richtlinie, die das Recht auf wirksame Teilnahme des Rechtsbeistandes vorsieht, vereinbar sei. Außerdem habe die Arbeitsgruppe Strafprozess – in der auch Ratz vertreten war und die von Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek geleitet wurde – eine Empfehlung im Sinne des Entwurfs abgegeben.

Brandstetter will nun die Begutachtungsstellungnahmen prüfen. Die bisher geäußerte Kritik nehme er sehr ernst, hieß es, zumal die bisherigen Erfahrungen in Deutschland eher negativ gewesen seien, insbesondere bezüglich der Verfahrensdauer.

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