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Wieder Pferde-DNA bei Wurst von Kärntner Fleischer

Gleicher Betrieb wie zuletzt betroffen
Gleicher Betrieb wie zuletzt betroffen
In einer weiteren Probe einer Kärntner Fleischerei ist am Dienstag nicht deklariertes Pferdefleisch gefunden worden. Es handelte sich dabei um die Rohware "Wurstfleisch", in der laut Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) 100 Prozent Pferde-DNA nachgewiesen wurde. Dabei handelte es sich jedoch um kein Lebensmittel, da die Rohware noch nicht verarbeitet worden war.


Die Probe in Kärnten wurde gezogen, nachdem bekannt wurde, dass in “Kärntner Hauswürstel” und “Lavanttaler Bauernsalami” der betroffenen Fleischerei Pferdefleisch gefunden worden war. Der Lavanttaler Fleischhauer hatte bereits am Samstag bei der Polizei ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, seit eineinhalb Jahren Pferdefleisch aus der Steiermark und aus Deutschland verwendet zu haben. Dies tat er laut seinem Anwalt, um die Qualität und den Geschmack der Würste zu verbessern. Zum Vorwurf des Betrugs war der Fleischer nicht geständig.

Die Kontrollen von Fleischprodukten in Österreich wurden weiter fortgesetzt. Bundesweit wurden bis Dienstag 420 amtliche Proben gezogen, für 170 lagen bereits Analysen vor.

Auf politischer Ebene wurden am Dienstag Forderungen nach höheren Strafen wiederholt. Gesundheitsminister Stöger macht mit der angekündigten Strafverschärfung für falsche Lebensmittelkennzeichnung ernst. Einen entsprechenden Entwurf hat er am Montag an den Koalitionspartner ÖVP übermittelt. Nicht nur Kanzler Faymann, sondern auch Vizekanzler Spindelegger und Landwirtschaftsminister Berlakovich signalisierten Zustimmung.

Mit der geplanten Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes soll eine Mindeststrafe von 5.000 Euro eingeführt werden. Die Höchststrafe steigt laut Entwurf von 20.000 auf 50.000 Euro, im Wiederholungsfall von 40.000 auf 100.000 Euro. Sanktionen sind auch für das Inverkehrbringen gefälschter oder mit falschen Angaben versehenen Lebensmittel vorgesehen, und auch für das Umgehen vorgeschriebener Untersuchungen gibt es Strafen.

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