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Wiederaufnahme im Fall Bakary J. gescheitert

Fall Bakary J. wird nicht neu aufgerollt
Fall Bakary J. wird nicht neu aufgerollt
Das Verfahren gegen drei ehemalige Polizisten, die im August 2006 im Fall Bakary J. wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden sind, wird nicht neu aufgerollt. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die erstinstanzliche Entscheidung des Straflandesgerichts bestätigt, das im August 2015 einen Wiederaufnahmeantrag abgewiesen hatte.


Die Ex-Polizisten legten dagegen Beschwerde ein. Diese wurde vom OLG bereits am 21. Dezember als unbegründet zurückgewiesen, wie Gerichtssprecher Reinhard Hinger am Freitag gegenüber der APA erklärte. Der Beschwerde komme keine Berechtigung zu, die von der Rechtsvertreterin der Ex-Polizisten vorgelegten Unterlagen hätten keine Bedenken an deren Verurteilung erwecken können, befand das OLG. “Dieser Versuch, die Strafsache wieder aufzunehmen, ist damit endgültig gescheitert”, bestätigte Hinger Berichte in verschiedenen Tageszeitungen.

Der gebürtige Gambier Bakary J. war im April 2006 nach einem gescheiterten Abschiebe-Versuch von Wega-Polizisten in eine Wiener Lagerhalle verbracht und dort schwer misshandelt worden. Dass die drei Beamten, die Bakary J. verprügelt und in der mittlerweile abgerissenen Halle sogar mit ihrem Fahrzeug angefahren hatten, und ein vierter Kollege, der ihnen die Halle aufgesperrt, einen Zeugen vertrieben und danach der Misshandlung einfach zugesehen hatte, dafür nur bedingte Haftstrafen von sechs bzw. acht Monaten ausfassten, sorgte seinerzeit für Proteste von NGO’s und Menschenrechtsorganisationen. Mit den milden Strafen, die noch im Verhandlungssaal in Rechtskraft erwuchsen, weil der zuständige Staatsanwalt an Ort und Stelle einen Rechtsmittelverzicht abgab, werde Polizei-Folter zum “Kavaliersdelikt” erklärt, kritisierte Amnesty International.

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