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Wien bekommt ein neues Wahlrecht

Neues Wiener Wahlrecht passiert am Mittwoch erste Hürde
Neues Wiener Wahlrecht passiert am Mittwoch erste Hürde ©APA (Sujet)
Nach jahrelangen Streitigkeiten hat sich die rot-grüne Stadtregierung nun im Koalitionsübereinkommen fix verpflichtet, das Wiener Wahlrecht zu ändern.
Wahlrecht gescheitert
Streit um das Wahlrecht

Konkret hat man sich geeinigt, den mehrheitsfördernden Faktor zu halbieren. Am kommenden Mittwoch, den 2. Dezember passiert die Reform nun die erste Hürde. Dann geht der rot-grüne Antrag durch den zuständigen Ausschuss.

Antrag mit 34 Seiten

Der entsprechende Initiativantrag, der der APA vorliegt, umfasst ganze 34 Seiten. Die größte Relevanz hat eine kurze Passage auf Seite 18. Dort dreht sich der Text um die künftige Berechnung der Gemeinderatsmandate nach dem Wahlergebnis. “Die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 0,5 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird”, heißt es.

Was kompliziert klingt, bedeutet im Klartext, dass jener Faktor, der starke Parteien – jahrelang die SPÖ, zuletzt auch vermehrt die FPÖ – überproportional bei der Mandatsverteilung begünstigt hat, halbiert wird. Das jahrelang umstrittene “plus 1” wird nun zum “plus 0,5”. Ein Kompromiss, da die Grünen ursprünglich den “Verzerrer” komplett abschaffen wollten, die Roten wiederum auf der bestehenden Regelung beharrt hatten. Um eine Einigung hatte Rot-Grün I jahrelang gestritten, wobei es wenige Monate vor der Wien-Wahl fast zum Koalitionsbruch gekommen wäre.

Neues Wiener Wahlrecht

Dank Festschreibung im Koalitionspapier sollte ein Wiederaufflammen des Konflikts von vornherein vermieden werden. Der von SPÖ und Grünen formulierte Initiativantrag muss nun einmal im zuständigen Gemeinderatsausschuss, der am Mittwoch tagt, beschlossen werden. Endgültig fixiert werden soll die neue Regelung dann in der nächsten Landtagssitzung am 17. Dezember.

Der Antrag enthält außerdem noch eine Änderung in Sachen Wahlkarten. Um zu spät eintreffende Briefstimmen künftig zu vermeiden, wird “der Zeitraum für die Ausstellung und die Rücksendung von Briefwahlkarten, analog der Praxis bei den Bundeswahlen, von zwei auf drei Wochen verlängert”. Sprich: Briefwähler haben eine Woche länger Zeit – jedenfalls vor dem Wahltag. Einlangen muss die Stimme aber jedenfalls bis zum Wahlschluss.

(APA)

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