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Wiener Arzt wollte keine Flüchtlinge behandeln: Wiederbetätigungs-Anklage zurückgewiesen

Das Wiener OLG hat die Anklage gegen den Wiener Arzt zurückgewiesen.
Das Wiener OLG hat die Anklage gegen den Wiener Arzt zurückgewiesen. ©APA (Symbolbild)
Die Wiederbetätigungs-Anklage gegen jenen Wiener Allgemeinmediziner, der angekündigt hatte, keine Flüchtlinge mehr zu behandeln, wurde wegen ungenügender Ermittlungen zurückgewiesen.
Arzt verweigert Behandlung von Flüchtlingen

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die Wiederbetätigungs-Anklage gegen einen umstrittenen Wiener Allgemeinmediziner vorläufig zurückgewiesen. Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, bestätigte der APA eine entsprechende Meldung des “Kurier”.

Der Arzt hatte im Sommer 2016 mit der Ankündigung für Ausehen gesorgt, er werde keine Flüchtlinge mehr behandeln. Nach wiederholten fremdenfeindlichen Äußerungen wurde ihm der Kassenvertrag gekündigt. Außerdem belegte ihn die Ärztekammer mit einem Berufsverbot und strich ihn von der Ärzteliste. Im Februar 2017 erhob schließlich die Staatsanwaltschaft Wien gegen den 54-Jährigen Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes, nachdem auf seinem Facebook-Profil Postings mit neonazistischen, rechtsextremen und antisemitischen Inhalten aufgetaucht waren.

Anklage wegen unzureichender Ermittlungen zurückgewiesen

Offensichtlich wurde die Anklageschrift allerdings verfrüht eingebracht und in dieser Sache bisher nicht ausreichend ermittelt. Das OLG gab jedenfalls einem Einspruch des Mediziners gegen die Anklage Folge, der in diesem geltend gemacht hatte, er hätte die verbotenen Inhalte gar nicht hochgeladen. Sein Facebook-Account sei von Unbekannten gehackt worden. Dem Vorbringen des Arztes auf Beiziehung eines EDV-Sachverständigen zur Überprüfung seiner Verantwortung “kann die Berechtigung nicht abgesprochen worden”, stellte das OLG in dem Beschluss fest, mit dem die Anklage nicht zugelassen wurde.

Im Zuge einer Hausdurchsuchung waren bei dem Arzt Computer, Laptops, externe Festplatten und andere Datenträger sicher gestellt worden. Eine Auswertung der Geräte förderte keine bedenklichen Daten zutage. Auf dem Handy des Arztes fanden sich zwar Fotos, deren Verbreitung dem Verbotsgesetz widersprechen würde – allerdings sollen diese Bilder nicht ident mit jenen sein, die auf dem Facebook-Account des 54-Jährigen veröffentlicht wurden.

Dass eine Anklage wegen ungenügender Ermittlungen nicht zugelassen wird, ist äußerst ungewöhnlich. Nun muss ein Gutachter gefunden werden, der die Verantwortung des Arztes abklopft. Es wird mit Sicherheit mehrere Wochen dauern, bis ein Ergebnis vorliegt.

(APA, Red.)

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