Damit es nach dem Verzehr von Faschingskrapfen keine böse Überraschung gibt, führen die Lebensmittelinspektoren der MA 59 strenge Kontrollen durch. So wurden Proben von 22 verschiedenen Herstellern entnommen und untersucht.
Wiener Faschingskrapfen werden kontrolliert
Lediglich zwei dieser Proben wurden beanstandet, wegen mangelhafter Kennzeichnung. Dazu die für Konsumentenschutz zuständige Stadträtin Ulli Sima: “Auf den Tellern der Wienerinnen und Wiener sollen nur einwandfreie Lebensmittel landen. Strenge Kontrollen garantieren hohe Lebensmittelqualität. Darauf können sich die Wienerinnen und Wiener verlassen.”
Die Rezeptur der Krapfen ist in Österreich vorgeschrieben: Krapfen müssen, wenn sie nicht anders angeschrieben sind, mit Marillenmarmelade gefüllt sein. Der Anteil der Marmelade muss zumindest 15 Prozent betragen. Pro Kilogramm Mehl müssen zumindest 6 Eidotter verwendet worden sein.