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Wiener Kindergarten-Betreiber von Abdullah P. unter Druck gesetzt: Prozess

Abdullah P. stand unter Betrugsverdacht vor Gericht
Abdullah P. stand unter Betrugsverdacht vor Gericht ©APA (Sujet)
Wegen Förder-Betrugs vor Gericht: Mit welchen Methoden Abdullah P. - der mutmaßliche Chef eines kriminellen Netzwerks, das von der Staatsanwaltschaft Wien beleuchtet wird - gearbeitet haben dürfte, hat am Montag ein Prozess im Landesgericht veranschaulicht.
Konten werden geprüft
Razzia wegen Betrugsverdacht
Vorwürfe: Drogen- und Sexpartys
Siebenstelliger Schadensbetrag
Betrug um Fördergelder

Abdullah P. soll rund um seinen islamischen Bildungscampus in Wien-Brigittenau eine weitverzweigte Vereinsstruktur aufgebaut haben, die auf Förder-Betrug ausgerichtet war.

Vollförderung für KIBIZ-Kindergarten

Allein der von ihm betriebene Kindergarten KIBIZ (Kinder Bildungs- und Integrationszentrum) wurde im Zeitraum Mai 2013 bis Mai 2015 mit einer Vollförderung von 1,8 Millionen Euro für acht Gruppen mit jeweils 20 bis 25 Kindern bedacht. Es sollen allerdings weit weniger Kinder betreut worden sein, und überdies wurden – so die Verdachtslage – wiederholt nicht erbrachte Leistungen verrechnet.

Darüber hinaus soll Abdullah P. aber auch “mitgeschnitten” haben, wenn andere Personen ihm in die Quere kamen und eigenständig private Kindergärten betreiben wollten. Richter Marc Farkas musste sich nun mit zwei türkisch stämmigen Männern befassen, die von der MA10 eine Anstoßfinanzierung von 208.000 Euro für ihren Kindergarten erhalten hatten. Abdullah P. stellte sich auf den Standpunkt, dass ihm davon eine Provision von 40.000 Euro zustand, weil er ihnen beim Subventionsansuchen geholfen hätte. Die beiden Männer wiesen diese Forderung zurück. Einerseits hätten sie keiner Hilfe bedurft, andererseits informierten sie sich bei ihrem Rechtsanwalt. “Der hat uns bei der Rechtsberatung gesagt, dass so eine Provision sittenwidrig ist. Weil Provisionszahlungen bei einer Subvention absolut verboten sind”, berichtete einer von ihnen dem Richter.

Abdullah P. bedrängte Männer in Moschee

Als Abdullah P. erfuhr, dass sich die Männer zu zahlen weigerten, bestellte er sie am 4. Juli 2013 in eine Moschee im zehnten Bezirk. Dort führten er und einer seiner engsten Freunde das Wort. Die bedrängten Männer blieben weiter bei ihrem Nein, worauf der Freund – ein 36-jähriger, recht bulliger Geschäftsmann – mit der Faust kräftig auf ein Tischchen gehaut haben soll. “Er hat gesagt, dass wir die 40.000 Euro hergeben sollen, sonst wird uns Abdullah bis auf die Unterhosen ausziehen”, gaben die Zeugen zu Protokoll. In weiterer Folge hätte es gar geheißen, dass sie die gesamte Subvention an Abdullah P. übergeben und ihm auch ihren Kindergarten überschreiben müssten. Dabei hätten sie in der Moschee mehrere “gewaltbereite Männer umzingelt”, so die Zeugen. Sie wären schließlich schnellen Schritts aus der Moschee “geflüchtet”.

Im gegenständlichen Prozess musste sich zunächst der 36-jährige Freund von Abdullah P. wegen schwerer Nötigung verantworten. Er bestritt den Vorwurf, die jüngeren Männer unter Druck gesetzt zu haben. Vielmehr wären diese sehr aggressiv gewesen und hätten zu schreien begonnen. Er hätte bloß Konter gegeben: “Wenn unter türkischen Männern gesprochen wird, kann es vorkommen, dass es lauter zugeht.”

Nötigung und Erpressung als Vorwürfe beim Prozess

Gegen Abdullah P. wird im Zusammenhang mit seinem Auftritt in der Moschee auch wegen schwerer Nötigung und versuchter schwerer Erpressung ermittelt – dieses Faktum ist jedoch noch Bestandteil des umfangreichen Akts, in dem es primär um den Vorwurf des Förder-Betrugs in groß angelegtem Stil geht. Im heutigen Verfahren hätte Abdullah P. vorerst nur unter Wahrheitspflicht als Zeuge aussagen sollen. Er blieb der Ladung jedoch unentschuldigt fern, so dass Richter Farkas auf Mitte Mai vertagen musste. Sollte Abdullah B. auch dann nicht erscheinen, droht ihm die polizeiliche Vorführung.

>>Drogen- und Sexpartys: Neue Vorwürfe um Förderbetrug bei islamischen Kindergärten

(apa/red)

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