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Wiener Kindergarten-Netzwerk: Anklage gegen Abdullah P.

Erste Anklage gegen Abdullah P. eingebracht.
Erste Anklage gegen Abdullah P. eingebracht. ©APA
Gegen Abdullah P., den mutmaßliche Kopf eines in Wien auf Förder-Betrug ausgerichteten kriminellen Netzwerks, gibt es eine erste Anklage wegen Einmietbetrugs. P. soll Asylwerbern unzulässig Quartiere verschafft haben, einen Bericht des "Kurier" bestätigte Rudolf Mayer, Rechtsanwalt des 32-Jährigen.
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Die Anklage wurde erst kürzlich eingebracht und ist noch nicht rechtskräftig.

Abdullah P. soll nach der Gründung eines islamischen Bildungszentrums in der Romanogasse in der Brigittenau ein Netzwerk an Vereinen aufgezogen haben, die sich allesamt als Betreiber von Kindergärten bzw. Bildungseinrichtungen auswiesen. An der Spitze der Vereine standen oft Strohmänner, die ihre Subventionsansuchen an die Wiener Kindergärten (MA 10) richteten und über Jahre hinweg recht großzügig bewilligt bekamen.

Betrugsvorwürfe gegen Abdullah P.

Die dafür erforderlichen Gemeinnützigkeitsbestätigungen der Finanz sollen großteils gefälscht worden sein. Subventionen soll Abdullah P. eingestreift bzw. insofern “mitgeschnitten” haben, als er bei anderen Vereinen Provisionen von bis zu 40.000 Euro für vorgebliche Berater-Dienste beanspruchte.

Allein der von Abdullah P. selbst betriebene Kindergarten KIBIZ (Kinder Bildungs-und Integrationszentrum) wurde im Zeitraum Mai 2013 bis Mai 2015 von der MA 10 mit einer Vollförderung von 1,8 Millionen Euro bedacht.

Asylwerber angeblich einquartiert

Die nun eingereichte Anklage bezieht sich darauf, dass Abdullah P. und eine Gehilfin mehrere Wohnungen für Kindergartenvereine gemietet, dort aber Asylwerber einquartiert haben soll, berichtet der “Kurier”. Angeklagt wurden nun Einmietungen von Büroräumlichkeiten im Gasometer in Simmering. Dem Eigentümer sollen mehr als 110.000 Euro herausgelockt worden sein, so die Tageszeitung.

Abdullah P. sitzt seit 30. April wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft, die vom Landesgericht weiterhin angenommen wird. Er soll während des laufenden Verfahrens weitere strafbare Handlungen begangen haben. Die Ermittlungen seien noch am Laufen.

(APA)

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