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Wiener Prostitutionsgesetz ab 1. November neu

Das Wiener Prostitutionsgesetz wurde novelliert.
Das Wiener Prostitutionsgesetz wurde novelliert. ©AP
Am 1. November tritt das erneuerte Wiener Prostitutionsgesetz in Kraft. Für Sexarbeiterinnen beinhaltet es einen kleinen Hoffnungsschimmer.
Experten tagen zum Gesetz
Prostitutionsverbot keine Lösung

Die Diskussion um das neue Prostitutionsgesetz habe dazu geführt, dass “stärker hingeschaut wird”, meinte Eva van Rahden, die Leiterin von “Sophie”, einer Sozialeinrichtung für Prostituierte in Rudolfsheim-Fünfhaus.

Prostitutionsgesetz: Trennung von Straßenstrich und Wohngebiet

Kernstück der neuen Bestimmung ist die Trennung von Straßenprostitution und Wohngebiet. Gemeint sind damit Flächen der Stadt Wien, die mit Wohngebäuden bebaut sind. Bei der Definition des Begriffs “Wohngebiet” wird auch am Flächenwidmungsplan angeknüpft. Es darf keine Anbahnungen im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks im Wohngebiet, in Bahnhöfen sowie Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel geben, heißt es aus dem Rathaus. Durch das neue Gesetz wird die bisherige Schutzzonenregelung obsolet.

Auseinandersetzungen mit Anrainern

Abwarten müsse man laut van Rahden, wie sich die Verbannung der Frauen aus den Wohngebieten auswirken wird. Immer wieder kommt es gerade rund um den Westbahnhof auf der Felberstraße zu Auseinandersetzungen mit Anrainern oder zu Anfeindungen. Van Rahden schilderte Einzelfälle, wo verärgerte Hausbewohner Wasser aus den Fenstern auf die Frauen schütteten. Unklar sei noch, wie sehr die erlaubten Zonen außerhalb von Wohngebieten angenommen werden. Das hänge mit Gründen der Sicherheit und Infrastruktur zusammen. Wichtig sei, dass es genug Indoor- und Outdoor- Anbahnungsplätze geben müsse.

Arbeitsstelle soll durch neues Prostitutionsgesetz verbessert werden

Leise hegte die Leiterin von “Sophie” die Hoffnung, dass mit dem neuen Prostitutionsgesetz auch die Qualität der Arbeitsstellen verbessert werde. Für Lokale, in denen Prostitution ausgeübt werden darf, wird es eine stärkere Reglementierung geben – zum Schutz der Frauen. Einschlägige Lokale unterliegen künftig einer behördlichen Meldepflicht.

Für Prostituierte bringt das neue Prostitutionsgesetz bürokratische Erleichterungen. Sie müssen sich zwar wie bisher bei der Polizei registrieren lassen, die Meldepflicht von Berufsunterbrechungen oder Urlaub entfällt aber.

Neues Prostitutionsgesetz bestraft auch Freier

Positiv zu werten ist aus Sicht der Frauen, dass künftig auch Freier, die außerhalb der erlaubten Zonen mit Prostituierten Kontakt aufnehmen bzw. ein Geschäft anbahnen, bestraft werden können. Bisher wurden nur Prostituierte dafür bestraft. Die Höhe der Strafen für Sexarbeiterinnen sollen mit dem neuen Prostitutionsgesetz im Schnitt um 200 Euro verringert werden. Vorgesehen ist auch eine Strafamnestie für alle dann noch offenen Verfahren.

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