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Wiener Raser wollte Polizisten im Burgenland bestechen: Prozess

Ein Raser wurde von einem Polizisten gestoppt - mit Konsequenzen
Ein Raser wurde von einem Polizisten gestoppt - mit Konsequenzen ©BilderBox.com (Sujet)
Weil er nach Angaben eines Polizisten mit 182 km/h erheblich zu schnell dran war, ist ein 26-Jähriger im vergangenen November im Bezirk Neusiedl am See angehalten worden. Dass er dann versucht haben soll, den Beamten zu bestechen, brachte ihn am Mittwoch in Eisenstadt vor Gericht.

Ein Schöffensenat sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn zu sieben Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 26-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Aufforderung, “beide Augen zuzudrücken”

Der Beschuldigte habe den Polizisten aufgefordert, “er soll beide Augen zudrücken” und er habe ihm auch wiederholt Geld angeboten, führte Anklägerin Verena Strnad aus. Der Beamte habe jedoch eine Anzeige geschrieben, der 26-Jährige habe dies verhindern wollen. “Es gibt keinen Grund, warum der Herr Revierinspektor eine solche Geschichte erfinden sollte”, meinte Strnad.

Der 26-Jährige, ein gebürtiger Wiener mit Wohnsitz im Burgenland, bekannte sich nicht schuldig. Er war am besagten Nachmittag laut Angaben des Polizisten mit 182 km/h auf der Landesstraße zwischen Illmitz und Podersdorf unterwegs gewesen. “Ich vermute, dass ich maximal 140 drauf gehabt habe”, hatte der 26-Jährige eine andere Erinnerung.

Wiener ohne Führerschein beim Rasen gestoppt

Der Polizist habe ihn angehalten und Führschein sowie Zulassungsschein verlangt. Nachdem er dem Beamten gesagt habe, dass er die Lenkerberechtigung nicht dabei habe, sei dessen Antwort gewesen: “Ah, den hamma auch nicht mit, sehr gut”.

Er haben den “schroff” wirkenden Ordnungshüter gefragt, was auf ihn da zukommen werde und “ob man das an Ort und Stelle bezahlen kann”. Später habe er sich noch einmal bei ihm erkundigt: “Können wir das nicht jetzt erledigen?” Eine Absicht, dem Polizisten Geld “in die Tasche zu stecken”, habe er jedoch nie gehabt, sagte der 26-Jährige. Er habe nur die Strafe bezahlen wollen.

Bestechungsvorwurf vs. “Habe ihm definitiv kein Geld angeboten”

Der Angeklagte habe ihm gesagt, dass er den Führerschein nicht mithabe und dass er schnell ins Krankenhaus zu seiner Frau müsse, weil diese kurz vor der Entbindung stehe, berichtete der Revierinspektor, der die Amtshandlung durchgeführt hatte. Der 26-Jährige habe ihm auch mitgeteilt, dass er während der Flüchtlingskrise in Nickelsdorf als Helfer mitgearbeitet und dabei auch mit der Polizei zusammengearbeitet habe. Deshalb wäre es legitim, die ganze Sache unter der Hand zu regeln.

Ihm sei auch mehrmals – “drei- oder viermal” – Geld angeboten worden, sagte der Beamte: “Für mich ist das ein Bestechungsversuch gewesen”. “Ich habe ihm definitiv kein Geld angeboten”, beteuerte der 26-Jährige. Die Staatsanwältin dehnte die auf versuchte Bestechung und versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch lautende Anklage schließlich auf Verleumdung aus.

Schuldspruch bei Prozess im Burgenland

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alexander Glanz sprach den Angeklagten schuldig. Vom Widerruf einer dreimonatigen Bewährungsstrafe wegen Diebstahls wurde abgesehen. Es sei kein Grund ersichtlich gewesen, warum der Beamte das alle erfinden und damit auch seine Karriere in Gefahr bringen sollte, begründete der Richter das Urteil. Das Gericht habe dem Polizisten geglaubt: “Es war ein klassischer Fall von einem Bestechungsversuch, was da passiert ist.”

(apa/red)

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