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"Zehn Gebote guter Kriminalpolitik" wurden in Wien präsentiert

Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, gehört zum Experten-Kreis
Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, gehört zum Experten-Kreis ©AP
Besorgnis herrscht offenbar bei einer breit aufgestellten Gruppe von Experten aus dem Justizbereich über Entwicklungen in der österreichischen Kriminalpolitik. Nicht zuletzt deshalb hat sie "zehn Gebote guter Kriminalpolitik" erstellt, die am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien präsentiert wurden.
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Unter anderem gab es ein Plädoyer gegen Anlassgesetze. Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, hat erst in der Vorwoche selbst konstatiert, dass mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 versprochen worden sei, der Anlassgesetzgebung einen Riegel vorzuschieben.

Experten-Kreis besorgt über Entwicklung in der Kriminalpolitik

Dieses Versprechen sei aber nicht gehalten worden, hatte Pilnacek laut “Standard” beim Forum Staatsanwälte gesagt. Dementsprechend richtet sich das erste Gebot laut dem Kriminologen Wolfgang Gratz gegen “Hüftschüsse”: “1. Gute Kriminalpolitik ist rationale Kriminalpolitik”, heißt es eingangs.

Laut Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Landesgerichts, ist damit gemeint, dass gute Kriminalpolitik sich nicht an tagespolitischen medialen Forderungen orientiert, sondern wissens- und faktenbasiert sowie vom Verständnis für soziale Zusammenhänge getragen ist. “Anlassgesetzgebung hat sehr oft einen Placeboeffekt zur kurzfristigen Ruhigstellung von Medien und Öffentlichkeit”, erläuterte Forsthuber. Beispiel sei der “Schaffnerparagraf”, nach dem Attacken auf Mitarbeiter öffentlicher Verkehrsmittel mit höheren Strafen geahndet werden sollen.

Kritik: “Dringend benötigte Reformen werden nicht umgesetzt”

Umgekehrt, kritisierte Forsthuber, würden dringend benötigte Reformen aus den selben Gründen nicht umgesetzt. Er nannte das Beispiel Maßnahmenvollzug, zu dem es ein von Experten erstelltes Papier gebe. Der Justizminister habe noch wenige Tage vor der Bluttat am Wiener Brunnenmarkt im Mai 2016 dem Papier zugestimmt, umgesetzt sei es aber noch immer nicht. Im Ministerium höre man: “‘Man kann derzeit nicht damit an die Öffentlichkeit gehen.’ Doch! Kann man! Muss man!”, sagte Forsthuber.

Strafrechtswissenschafter Alois Birklbauer plädierte dafür, dass der volle Zugang zur Rechtsprechung gewährt wird, besonders für Randgruppen. “Die Wahrung der Grundrechte” nannte der Linzer Experte als entscheidend für einen Rechtsstaat. Er warnte in Zusammenhang mit Gebot drei auch davor, Versäumnisse in der Migrationspolitik durch ein verschärftes Strafrecht kompensieren zu wollen: “Das kann nicht funktionieren”, sagte er. Zum Beispiel hätten geduldete Fremde keinen Zugang zu Leistungen des Sozialsystems. “Dass die in die Drogenkriminalität abgleiten, ist aufgelegt”, konstatierte Birklbauer.

Ausdehnung der gemeinnützigen Leistungen als Sanktionsmittel

Ebenso appellieren die Experten, dass das Kriminalstrafrecht nur zur Steuerung von Normverletzungen mit gewichtigem gesellschaftlichen Störwert eingesetzt werde. Damit geht der weitere Ausbau der Diversion einher, die laut Forsthuber eine Erfolgsgeschichte ist. Dazu sollte die Ausdehnung der gemeinnützigen Leistungen als Sanktionsmittel angestrebt werden. “Gemeinnützige Leistungen sind als Primärmittel im Sanktionskatalog anzudenken”, sagte der Richter. Jede Verbreiterung der zur Verfügung stehenden Mittel für Richter erhöhe die Treffsicherheit.

Birklbauer, Forsthuber und Gratz wiesen wiederholt auf die Notwendigkeit hin, dass ein funktionierender Rechtsstaat Geld koste und daher entsprechend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssten. Einerseits beklage man explodierende Dolmetschkosten, andererseits sei der Justiz die aus dem Kartellrecht gewonnene Summe – etwa 100 Millionen Euro – vom Finanzministerium weggenommen worden.

Die “zehn Gebote guter Kriminalpolitik” im Wortlaut

Die “zehn Gebote guter Kriminalpolitik” wurden vom “Netzwerk Kriminalpolitik” unter Mitwirkung zahlreicher prominenter Justiz- und Kriminalexperten erstellt. Nachfolgend die “Gebote” im Wortlaut und die Liste der Autoren:”1. Gute Kriminalpolitik ist rationale Kriminalpolitik. Sie schützt Menschen und Rechtsgüter und vermittelt Verständnis für maßvolle und differenzierte Reaktionen sowie für die nötigen Kosten des Rechtsstaates.

2. Grund- und Menschenrechte bilden den Maßstab und die Grenzen des Strafrechts.

3. Die beste Kriminalpolitik liegt in einer guten Sozial- und Wirtschaftspolitik.

4. Kriminalpolitik befasst sich ausschließlich mit dem Kernbereich gesellschaftlicher Normen. Strafrechtliche Sanktionen sind in ihrer Normierung sowie als Reaktion im Einzelfall maßvoll und verhältnismäßig einzusetzen.

5. Kriminalpolitik hat die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu respektieren und zu sichern.

6. Angemessene strafrechtliche Reaktionen müssen besonderen Bedürfnissen, insbesondere von jungen und psychisch kranken Straffälligen Rechnung tragen sowie sämtliche Konsequenzen und Sanktionsfolgen auf strafbares Verhalten einbeziehen.

7. Die Kriminalpolitik wendet sich den Opfern strafbarer Handlungen zu und respektiert sie als diejenigen Personen, die am intensivsten von Straftaten betroffen sind.

8. Ziel des polizeilichen Handelns ist es, das Zusammenleben von Menschen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen in Sicherheit und Freiheit im Rahmen des Rechtsstaates zu ermöglichen.

9. Bereits im Rahmen des Strafverfahrens soll eine Reaktion auf die Straftat mit dem Ziel der Re-Integration in die Gesellschaft erwogen oder eingeleitet werden.

10. Die Praxis des Strafvollzugs ist ein Gradmesser für die menschenrechtliche Reife einer Gesellschaft.”

Diese Personen gehören zum Netzwerk Kriminalpolitik

Das Netzwerk Kriminalpolitik:

Autorinnen und Autoren (in alphabetischer Reihenfolge):

Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer (Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz)

Mag. Friedrich Forsthuber (Präsident des Landesgericht für Strafsachen Wien, Obmann der Fachgruppe Strafrecht der Richtervereinigung)

Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl (Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien)

a.o. Univ. Dr. Wolfgang Gratz (Kriminologe)

Dr. Veronika Hofinger (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie)

Dr. Udo Jesionek (Honorarprofessur für Strafrecht an der Uni Linz, Präsident der Verbrechenshilfeorganisation Weisser Ring)

StA Mag. Cornelia Koller (Vizepräsidentin der Vereinigung der Österreichischen StaatsanwältInnen)

Dr. Werner Leixnering (Kinder- und Jugendpsychiater und Psychiater, Sachverständiger)

Prof. Dr. Roland Miklau (Neustart, Ehrenvorsitzender der Österreichischen Juristenkommission)

Univ.Doz. Dr. Arno Pilgram (Kriminalsoziologe)

Dr. Werner Pleischl (Generalprokurator i.R.)

General Peter Prechtl (Justizwachebeamter)

Dr. Elisabeth Rech (Rechtsanwältin, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, Vorsitzende des Arbeitskreises Strafrecht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags)

RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer (Johannes Kepler Universität Linz und Partner im Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer, Wien).

(apa/red)

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