AA

Zentrale Punkte des Handelsabkommens zwischen EU und USA

Hoffnungen für die Wirtschaft und Ringen um Standards.
Hoffnungen für die Wirtschaft und Ringen um Standards. ©EPA
Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) soll der Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks einen kräftigen Schub geben, indem Zölle und Handelshemmnisse verschwinden. Die Sorge, dass EU-Standards bei Lebensmittelsicherheit oder Verbraucherschutz abgesenkt werden könnten, weist die Kommission strikt zurück. Am 19. Mai begann die fünfte Verhandlungsrunde in Washington.

Was versprechen sich die EU und die USA von einer Freihandelszone?

Die EU geht von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,5 bis 1 Prozent zusätzlich aus. Um insgesamt 120 Mrd. Euro pro Jahr könnte das Abkommen die europäische Wirtschaft demnach ankurbeln. Deutschland als größter Handelspartner der USA innerhalb der EU werde “enorm” profitieren, das Einkommen für jeden Haushalt in Deutschland könne um 500 Euro pro Jahr steigen. Wirtschaftswachstum bedeutet auch mehr Jobs – eine Zahl will die EU aber nicht nennen.

Was konkret soll das Freihandelsabkommen der Wirtschaft bringen?

Die Zölle zwischen EU und USA sind laut Kommission relativ niedrig. Jedoch könne jede noch so kleine Senkung bedeutende Einsparungen bringen. Als Beispiel nennt die Kommission Autos: Weil viele Hersteller auf beiden Seiten des Atlantiks produzieren und verkaufen, verstärke sich der positive Effekt niedrigerer Zölle. Es gibt auch sehr hohe Zölle, für Lastwagen, Milchprodukte oder Zucker zum Beispiel. Hier erwartet die Kommission die größten Einsparungen. Eine größere Hürde als die Zölle sind laut Kommission unterschiedliche Regulierungen, Standards und Zulassungsverfahren.

Warum hat die EU das Kapitel Investitionsschutz mitten in den Verhandlungen auf den Prüfstand gestellt?

Sie reagierte auf massive Kritik an den Plänen und den Vorwurf mangelnder Transparenz, indem sie eine Online-Befragung zu dem Thema startete. Bis zum 21. Juni können sich Bürger, Verbände und Unternehmen beteiligen. Die geplanten Regeln zum Investitionsschutz sollen sicherstellen, dass ausländische Unternehmen in einem Staat nicht benachteiligt werden. Kritiker fürchten, dass Firmen, die ihre Produkte wegen Verbraucher- oder Umweltvorschriften nicht in der EU vertreiben können, milliardenschwere Klagen anstrengen können. Entscheidungsinstanz sollen geheime Schiedsgerichte sein – auch dies sorgt für heftigen Unmut.

Öffnet das Abkommen Tür und Tor für Hormonfleisch, Chlorhühnchen und Genfood aus den USA?

Auf keinen Fall, versichert die Kommission. Die strengen Gesundheits- und Sicherheitsstandards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz würden nicht gesenkt. Fleisch von mit Hormonen behandelten Tieren bliebe also verboten, ebenso mit Chlor gereinigtes Hühnchen. Die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen müsste wie schon jetzt die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA prüfen – deren Unabhängigkeit wird von Verbraucherschützern allerdings immer wieder in Frage gestellt.

Die Landwirtschaft ist für die USA allerdings die wichtigste von dem Abkommen betroffene Branche, Washington wird für die Ausfuhr auch umstrittener Lebensmittel zäh kämpfen. Denkbar ist daher, dass diese Produkte in der EU letztlich doch verkauft werden – anders als in den USA aber mit klarer Kennzeichnung.

Wie schnell wird das Abkommen Wirklichkeit?

Beide Seiten hatten als Ziel ausgegeben, dass bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen EU-Kommission im Herbst 2014 der Freihandelsdeal weitgehend stehen soll. Der Zeitplan gilt aber zunehmend als unrealistisch. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte vergangene Woche, das Abkommen solle bis spätestens Ende 2015 unter Dach und Fach sein. Um in Kraft zu treten, müsste es von US-Kongress und Europaparlament ratifiziert werden. Ungewissheit herrscht derzeit darüber, ob das TTIP von jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden muss.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • EU-Wahl
  • Zentrale Punkte des Handelsabkommens zwischen EU und USA
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen