Die Arbeiterkammer hat am Dienstag zwei Informationsveranstaltungen für die 1.250 Zielpunkt-Mitarbeiter organisiert, die durch die Teilschließung per kommenden Samstag ihren Job verlieren. Rund 150 Mitarbeiter nahmen am ersten Infotermin ab 09:00 Uhr im AK-Wien Bildungszentrum teil.
Sie würden sich mehr Informationen erhoffen, erklärten einige vor Beginn der Veranstaltung.
Betroffende Mitarbeiter nicht an Kündigungsfrist gebunden
Die Informationsveranstaltungen der Arbeiterkammer für die Zielpunkt-Beschäftigen um 09:00 und 13:00 Uhr finden nicht medienöffentlich statt. Bei einer Unternehmensschließung haben die betroffenen Mitarbeiter die Möglichkeit, den berechtigten vorzeitigen Austritt zu erklären. Damit könnten sich die Arbeitnehmer sofort einen neuen Job suchen und seien nicht durch die Kündigungsfrist gebunden, erklärte eine Vertreterin des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) vor Journalisten. Bei einem “berechtigten Austritt” wegen Unternehmensschließung endet die Arbeitspflicht und das Arbeitsverhältnis sofort. Der Antritt eines neues Arbeitsverhältnisses oder die Meldung beim Arbeitsmarktservice sind ein Tag nach dem Austritt möglich.
Bei den 113 Zielpunkt-Filialen mit 1.350 Mitarbeitern, die von 20 Käufern übernommen werden sollen, wird in den nächsten Tagen die Anmeldung bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erwartet. Dann hat die Behörde vier Wochen Zeit, die Übernahmen wettbewerbsrechtlich zu prüfen.
(APA, Red.)