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Zu hohe Schadstoffwerte: Österreich wehrt sich gegen Kritik

Österreich lässt die Zurechtweisung der EU nicht auf sich sitzen.
Österreich lässt die Zurechtweisung der EU nicht auf sich sitzen. ©APA/Franz Neumayr
Als Reaktion auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen zu hoher Schadstoffwerte in der Luft spricht Wien von "Versäumnissen" der EU und "Untätigkeit der Kommission".

Die EU hat im Februar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, da mehrere Regionen wegen zu hoher Schadstoffwerte gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoßen. Die Richtlinie will im Sinne der Gesundheit von Mensch und Tier eine gute Luftqualität sichern. Im Entwurf für die Antwort Wiens an Brüssel, welcher der APA vorliegt, wird nun auch die EU-Kommission hart kritisiert.

Österreich argumentiert etwa mit einer Diskrepanz zwischen den Realemissionen von Fahrzeugen und jenen, die von den Autobauern angegeben werden. Der wesentliche Grund für die eingeschränkte Wirkung der hierzulande im Verkehrsbereich ergriffenen Maßnahmen liege darin, dass sich die Realemissionen von dieselbetriebenen Kraftfahrzeugen nicht in dem Ausmaß reduziert haben, wie es die sukzessive verschärften Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge hätten erwarten lassen, heißt es im Entwurf.

Österreich kritisiert “Untätigkeit der Kommission”

Wien argumentiert mit Studien und Berichten über mehrere Jahre, die dies untermauern würden. “Der Unterschied zwischen den Emissionen im realen Fahrbetrieb und den Grenzwerten im Rahmen der Typenprüfzyklen muss der Kommission daher schon seit Langem bekannt gewesen sein. Die Kommission, die das Initiativmonopol für Legislativvorschläge auf Unionsebene innehat, blieb lange Zeit untätig.” Die Untätigkeit der Kommission auf diesem Gebiet sei damit zulasten der Mitgliedsstaaten gegangen, welche die Verpflichtung haben, die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, schreibt das Bundeskanzleramt.

“Österreich beruft sich auf zahlreiche Studien wie jene über das Emissionsverhalten von Schwerfahrzeugen, beruft sich auf das Europäische Parlament, wo die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass bei Euro-6-Fahrzeugen möglicherweise sogar die für Euro 5-Fahrzeuge geltenden Emissionsgrenzwerte überschritten werden”, so der Grüne Verkehrssprecher Georg Willi zur Antwort aus Österreich am Samstag gegenüber der APA.

“Wesentliche Versäumnisse in der europäischen Abgasgesetzgebung”

Das BKA zeige im Antwortschreiben-Entwurf “wesentliche Versäumnisse in der europäischen Abgasgesetzgebung auf”. “Denn die Diskrepanz zwischen Emissionen im Testprüfzyklus und jenen unter realen Fahrbedingungen ist – nachweislich – auch der Kommission seit Jahren bekannt.” Die Hauptursache für die Grenzwertüberschreitungen liege daher eindeutig im Versagen der Gesetzgebung der EU für Emissionsgrenzwerte von dieselbetriebenen Fahrzeugen.

Willi sagt, Wien argumentiere damit, dass “aus Sicht der Republik Österreich ein objektiver Unionsrechtsverstoß (durch Österreich, Anm.) vorliegt, der aber durch die Unmöglichkeit der Einhaltung des Jahresgrenzwerts für NO2 objektiv gerechtfertigt ist”. Österreich sage, dass an allem die fehlende Wirksamkeit der Abgasgesetzgebung auf Unionsebene schuld sei – “und die lange Untätigkeit der Kommission”.

Zu hohe Schadstoffwerte in fünf Bundesländern

Der Grüne sieht aber sehr wohl auch Probleme in Österreich. “Denn Österreich hat bei der Aufarbeitung des Abgasskandals keinen Finger gerührt und nur Beobachter gespielt. Genau hier wäre der Zeitpunkt gewesen, anhand der Luftqualitätsrichtlinie die totalen Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit aufzuzeigen”, sagt Willi. Das sei nicht geschehen.

Zu hohe Schadstoffwerte ortete die Union in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Wien und Graz. Laut Richtlinie müsste ein Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter sowie ein Stundengrenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter eingehalten werden, der nicht öfter als 18 mal pro Jahr überschritten werden darf. Diese Grenzwerte hätten am 1. Jänner 2010 eingehalten sein müssen, was aber nicht der Fall war – daher schlussendlich das Vertragsverletzungsverfahren.

(APA, Red.)

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